Trennungsvereinbarung Haus

  • Hallo zusammen,



    meine noch Ehefrau und ich haben ein gemeinsames Haus mit 2 getrennten Wohnungen. Wir stehen beide im Grundbuch und zahlen beide an die Bank. Wir möchten das Haus aktuell aufteilen damit jeder eine Wohnung behalten kann. Die Planung ist das ich weiter im Haus wohnen bleibe, meine Ex zu Ihrem neuen Partner zieht und die Wohnung vermietet wird. Für die Trennungsvereinbarung beim Notar habe ich nun 4 Fragen.



    Sollte sich in den nächsten Jahren meine Situation ändern und ich mit Familiengründung das ganze Haus benötigen möchten wir im Vertrag festlegen das ich die Option habe auch die zweite Wohnung zu übernehmen.


    Ich möchte verhindern in die Situation zu kommen das meine Ex mir den Verkauf der Wohnung in z.b 5 oder 15 Jahren verweigert oder nur zu einem Kaufpreis der unrealistisch ist. Auch möchte ich nicht lebenslang Miete an Sie zahlen müssen. Wie könnte man das im Vertrag festlegen?



    Da ich mit einem Mieter der Wohnung in einem relativ kleinen Haus mit gemeinsamen Treppenhaus usw zusammenleben muss möchte ich ein festes Mitspracherecht haben welcher Mieter in die Wohnung darf. Lässt sich das wirksam im Vertrag festlegen?



    Unerträglich wäre für mich wenn meine Ex mit ihrem neuen Partner selbst in die Wohnung einziehen möchte und ich beiden dann täglich begegnen muss. Lässt sich hier festlegen das die Wohnung nur für die Vermietung genutzt werden kann und meine Ex nicht wieder hier einziehen kann?



    Damit meine Ex die Wohnung nicht an jemand fremdes Verkaufen kann möchten wir ein Vorkaufsrecht für mich im Vertrag festlegen. Sollte sich die Situation ergeben das Sie die Wohnung verkaufen möchte ich aber zu diesem Zeitpunkt nicht die Finanzielle Ausstattung für eine Übernahme der Wohnung haben lässt sich verhindern das die Wohnung an fremde verkauft wird?



    Vielen Dank

  • Hallo MaHipi,


    "sonst hast du keine Wünsche" ?


    Deine Vorstellung wird in der Praxis kaum funktionieren. Auch Mieter der anderen Wohnung werden laut Mietvertrag Rechte haben, wer zahlt den evtl.Leerstand der Wohnung wenn dir der potentielle Mieter nicht genhem ist ?


    Warum kaufst du ihr nicht ihren Teil des Hauses ab?


    edy

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