Hallo
Meine Frau und ich haben bereits geheiratet und wir wollen uns über einen Ehevertrag informieren, und zwar speziell über den modifizierten Zugewinnausgleich.
Ich verdiene mehr als meine Frau. Sie soll dennoch am Zugewinn teilhaben, damit sie nicht "Mit Nichts dasteht", sollte es zur Scheidung kommen.
Allerdings habe ich Aktiendepot, welches (auch aufgrund der starken Schwankungen) nicht am Zugewinnausgleich teilnehmen soll.
Meine Fragen sind:
1. Ist es möglich, das Aktiendepot aus dem Zugewinn herauszunehmen, und ansonsten alles bei der gesetzlichen Regelung zu belassen.
2. Wie hoch ist der Betrag zu errechnen, den ich monatlich auf das Aktienkonto bezahlen darf und dann nicht am Zugewinn teilnimmt.
also z.b.(rein fiktiv) ich verdiene 1000 Euro monatl., meine Frau 100 Euro. Wenn ich jetzt 100 Euro auf mein Konto überweise und wir monatlich 200 Euro verbrauchen, dann können die übrigen 800 Euro in den Zugewinn gehen, aber NICHT, das was auf das Aktienkonto geht.
Ist solch eine Regelung möglich, und wie errechnet sich der Betrag, der auf das Aktienkonto geht?
3. Wenn wir jetzt ein Haus kaufen (z.B. für 10.000 Euro) und ich mein Depot zur Hausfinanzierung auflöse und das Depot z.b. 2000 Euro wert ist. Kann man das so regeln, dass an dem Haus dann mir 2000 Euro zustehen und die restlichen 8000 Euro beiden, also in den Zugewinn gehen? (Vorausgesetzt weder meine Frau noch ich haben weiteres Vermögen zur Zeit der Eheschließung)
Vielen Dank für eine kurze Auskunft.
Gruss
c.