Modifizierte Zugewinngemeinschaft Ehevertrag

  • Hallo


    Meine Frau und ich haben bereits geheiratet und wir wollen uns über einen Ehevertrag informieren, und zwar speziell über den modifizierten Zugewinnausgleich.


    Ich verdiene mehr als meine Frau. Sie soll dennoch am Zugewinn teilhaben, damit sie nicht "Mit Nichts dasteht", sollte es zur Scheidung kommen.


    Allerdings habe ich Aktiendepot, welches (auch aufgrund der starken Schwankungen) nicht am Zugewinnausgleich teilnehmen soll.


    Meine Fragen sind:


    1. Ist es möglich, das Aktiendepot aus dem Zugewinn herauszunehmen, und ansonsten alles bei der gesetzlichen Regelung zu belassen.


    2. Wie hoch ist der Betrag zu errechnen, den ich monatlich auf das Aktienkonto bezahlen darf und dann nicht am Zugewinn teilnimmt.


    also z.b.(rein fiktiv) ich verdiene 1000 Euro monatl., meine Frau 100 Euro. Wenn ich jetzt 100 Euro auf mein Konto überweise und wir monatlich 200 Euro verbrauchen, dann können die übrigen 800 Euro in den Zugewinn gehen, aber NICHT, das was auf das Aktienkonto geht.


    Ist solch eine Regelung möglich, und wie errechnet sich der Betrag, der auf das Aktienkonto geht?



    3. Wenn wir jetzt ein Haus kaufen (z.B. für 10.000 Euro) und ich mein Depot zur Hausfinanzierung auflöse und das Depot z.b. 2000 Euro wert ist. Kann man das so regeln, dass an dem Haus dann mir 2000 Euro zustehen und die restlichen 8000 Euro beiden, also in den Zugewinn gehen? (Vorausgesetzt weder meine Frau noch ich haben weiteres Vermögen zur Zeit der Eheschließung)


    Vielen Dank für eine kurze Auskunft.



    Gruss


    c.

  • Hallo Cicero4,


    In einem Ehevertrag kann man alles vereinbaren( was nicht gegen die guten
    Sitten verstößt).


    Zitat

    Allerdings habe ich Aktiendepot, welches (auch aufgrund der starken Schwankungen) nicht am Zugewinnausgleich teilnehmen soll.


    Was soll das für einen Sinn haben?


    Wenn bei einer Scheidung die Kurse hoch sind, bekommt Sie die Hälfte.( viel)
    Wenn sie gefallen sind bekommt sie auch die Hälfte.(dann halt weniger).


    D.h. aber nicht das Ihr die Hälfte des A-Depot zusteht,sondern eben nur der
    Wert und dieser wird mit anderen Werten verrechnet ( z.b. einem Haus).


    lg
    edy

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  • Was soll das für einen Sinn haben?


    also logisch verstanden habe ich das ebenfalls nicht.


    @ Cicero


    Ich glaube, du solltest dazu einen Fachanwalt für Familienrecht befragen. Ich habe eine ähnliche frage noch nie zuvor gehört.


    könntest zb. für kleines geld bei "frag-einen-anwalt.de" diese frage posten. innerhalb von zwei stunden bekommst du bereits antwort eines qualifizierten anwalts.


    ( wenn die aktien zum scheidungszeitpunkt das dreifache wert sind, verstößt dein "modifizierter" ehevertrag plötzlich gegen die guten sitten, ein verlust hingegen nicht - da gehe ich jede wette ein! :D )

  • Also, sorry wenn ich mich unklar ausdrücke:


    Ich möchte einfach mein Aktienkonto ganz raus aus dem Zugewinnausgleich haben und monatlich etwas darauf zahlen können, ohne dass es - auch und vor allem im Scheidungsfalle - irgendjemand etwas angeht, was das Depot wert ist.


    Der Rest geht ganz normal auf ein gemeinsames Konto.


    Ist eine solche Vereinbarung wirklich so ungewöhnlich?

  • Hallo cicero4,


    Ihr könnt auch vereinbaren das dass A-Paket aus dem Zugewinn bleibt.
    Ihr könnt auch vereinbaren wie viel du mtl.für das Depot aufwenden darfst.


    Es ist halt so:


    Wenn das A-Paket rausgenommen wird,dann zählt es warscheinlich nicht
    mehr zu deinem Anfangsvermögen und dies könnte sich bei einer Scheidung
    negativ für dich auswirken.


    Aber machbar ist (fast ) alles.


    lg
    edy

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  • Wenn das A-Paket rausgenommen wird,dann zählt es warscheinlich nicht mehr zu deinem Anfangsvermögen und dies könnte sich bei einer Scheidung negativ für dich auswirken.


    guten morgen edy,


    kannst du obige aussage bitte nochmal genauer erläutern? wenn das anfangsvermögen kleiner ist, kann ich nicht verstehen wie sich dies dann bei einer evtl. scheidung negativ auswirken kann. und noch weniger, wenn das komplette paket bei eheschließung und scheidung eh außen vor bleibt.


    aber machbar ist (fast) alles


    da muss man vorsichtig sein! vieles das einst im beiderseitigen einvernehmen vereinbart wurde (sogar mit anwaltlichem / notariellem beistand ) hielt vor dem scheidungsrichter später nicht mehr stand. und auch dies ist wieder unfair dem mann gegenüber. dann sollte nämlich die komplette ehe als nichtig erklärt werden, und sich nicht einfach nur ein paar punkte des ehevertrags herauspicken.

  • Danke erstmal für eure Antowrten.


    DAs hat mir schon weitergeholfen.


    Nochmals - mir geht es nicht in erster Linie, darum, mir Vorteile herauszuholen, sondern in erster Linie darum, niemandem Rechenschaft ablegen zu müssen, welche und ob ich mir Aktien kaufe.

  • @ cicero


    nur mal nebenbei:
    falls du zwischenzeitlich an anderer stelle erfährst, wie die exakte vorgehensweise in diesem fall sein sollte wäre es nett, du würdest uns dies im anschluss hier auf jeden fall noch mitteilen - damit wir alle dies in zukunft genauer sagen können. danke.

  • Hallo Coldplay,


    Ziemlich kompliziert zu rechnen ( habe allerdings ein echtes Zugewinn Programm)
    Wenn du einen Denkfehler entdeckst, lass es mich wissen.


    Wenn das Depot nicht in die Zugewinnrechnung einbezogen wird:


    Angenommen das Depot ist bei Heirat 100 000€ wert.


    Nach 15 Jahren ist Scheidung.


    Zusammen wurde ein Haus gebaut Verkehrswert 250 000€


    Anfangswert bei jedem 0€


    Es stehen also jedem 125 000€ zu.


    Depotwert bei Scheidung 50000€ ( z.B. wegen einer neuen Finanzkrise)


    Cicero4 hätte dann also 125Tsd.+50Tsd.= 175 000€


    Seine Frau dann 125 000€


    Wenn Cicero4 aber ein Anfangsvermögen von 100 000€ hätte dann würde dies indexiert- inflationsbereinigt( dh. er hätte ein rechn.Anfangsvermögen von ca.123 000€)


    Die Frau hätte einen Zugewinn von 125 000€
    Er hätte aber nur einen Zugewinn von 1967€
    Also müsste seine Frau im einen Zugewinnausgleich von 61516€ zahlen.


    Sie hätte dann ein Vermögen von 63484€.


    Cieciero4 hätte 125000€(Haushälfte) plus 61516=186516€


    Wenn aber das Depot steigt und steigt dann hat er es richtig gemacht.


    lg
    edy

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