Kindesunterhalt

  • 🙋‍♀️ hallo,


    ich bin mit meinem Mann seit 2012 verheiratet und wir leben seit 2018 getrennt voneinander.
    wir haben zwei Kinder mittlerweile 10 und 7.


    Ich muss glaub ich evtl ausholen:


    wir hatten 2016/2017 damals einen Immobilien erworben! Nach der Trennung

    Hat meine Mann extrem Angst unsere kleine Kinder zu verlieren und ein Wochenend Papa zu werden!
    weil wir frisch verschuldet waren und die Kinder so klein waren haben wir uns für das pendelt entschieden!
    Ee teilte mir mit das man sich so kein Unterhalt schuldet und jeder erstmal anschließen kann ohne das man sich finanziell ruiniert. Weil ich als Mutter ein schlechtes Gewissen hat stimmt ich den zu!
    Jahre vergingen und es lief gut bis auf die evtl Ungerechtigkeiten der Ausgaben für die Kinder.
    Nun hat er nach neuer Partnerschaft die Scheidung im Jahr 2022 eingereicht!
    Kinderunterhalt etc. Nicht geregelt! Auch nicht die Angelegenheit fürs Haus!

    (Bekomme seit 6 Jahren 250€ Kindergeld. )

    Er hat den Anwalt gestellt! Wollten nur einen nehmen weil alles passte!

    Nun folgendes Problemen:


    er wird wieder Vater (neue Partnerin) und ich sehe die Kommunikation gefährdet wegen Unstimmigkeiten.
    er arbeite oft beruflich in Frankfurt

    Die Kinder möchte nach so eine kurzen Zeit noch nicht mit der neuen Partnerin alleine sein.
    partner + Kind sind eingezogen bin in 3 Monaten nach Verkündung der Schwangerschaft.
    Kinder äußern den Wunsch mehr bei der Mutter zu sein.


    Hatte ihm nun folgendes angeboten:


    2x in der Woche er

    3xmutter

    Wohnsitz Mutter

    Jedes zweite Wochenende Vater


    er bot mir /statt 250€ nun die 500€ Kindergeld wenn wir dies so machen sollten!
    plus Übernahme schulkosten von 350€

    Ist das so in Ordnung?

    Zumahl wir sowas schon in den 6jahren hatten und ich auch nur das Kindergeld bekommen haben anteilig!


    hab ich bei der Konstellation überhaupt Anspruch auf Unterhalt?


    we wohnt in unserer Immobilie seit der Trennung und ich zur Miete.


    Die Kosten steigen und bei meinem Gehalt von 2300€ alles nicht machende Zumahl ich 40std arbeite.


    ich bin bisschen ratlos ob das alles jetzt wenn der Termin der Scheidung ansteht noch für mich als Mutter so positiv ist‘
    müsste ja bald eintreffen der Termin nach fast ein Jahr!
    kann ich den Unterhalt etc auch nach Scheidung regeln?
    oder habe ich jetzt alle rechte wegen dem Wechselmodel 6 Jahre lang verloren? ||

  • Sie wohnen aktuell 7 Tage beim Papa und 7 Tage bei mir

    Also qausi 50/50


    1wohnsitz haben die eingetragen beim Papa

    2 Wohnsitz bei mir

    Ob das relevant ist 😱🙈


    ich möchte aber wieder 40/60

    2x pro Woche Papa

    Jedes zweite Wochenende


    Nettoeinkommen von ihm liegt bei 2800€

    Kreditrate Haus ca 800€

  • Hi,


    alles etwas wirr, ich versuche es mal. Ich gehe von nachfolgendem Sachverhalt aus, bitte korrigiere mich gegebenenfalls. Ihr lebt seit Jahren getrennt, er in dem gemeinsamen Haus, du zur Miete. Die Kinder leben hälftig beim Vater und hälftig bei dir. Jetzt stehen Änderungen an. Zum Vater ist seine schwangere neue Lebenspartnerin gezogen. Die Kinder besuchen offensichtlich eine Privatschule, für die Kosten zu tragen sind. Wer tilgt denn Raten für das Haus, oder ist das Haus schuldenfrei?


    Zunächst einmal: es gibt keinen gemeinsamen Anwalt; ich kann nur dringend empfehlen einen eigenen zu nehmen. Damit vernünftige Regelungen für die Zukunft gefunden werden. Ich sehe nachfolgenden Regelungsbedarf.


    1. Kinderversorgung: wo sollen die Kinder in Zukunft leben? Ist das paritätische Wechselmodell noch zeitgemäß? Oder wäre eine andere Lösung sinnvoller? Die Kinder kommen wohl mit der Neuen nicht so gut zu recht. Was wollen die? Wäre vielleicht ein vollständiges Wohnen bei dir sinnvoller, mit einem ausgedehnten Umgangsrecht für den Vater? Immerhin haben wir über 12 Wochen Ferien im Jahr. Mit den Kindern das gemeinsam überdenken.


    2. Kindesunterhalt: wenn klar ist, wie das in Zukunft mit den Kindern läuft, kann man auch eine Unterhaltsregelung anpeilen. Für Vollzeitbetreuung findet man in der Düsseldorfer Tabelle die Beträge, bitte nicht vergessen, das Einkommen vorher zu bereinigen und auch nicht, dass der Kindsvater demnächst für ein Kind mehr unterhaltspflichtig ist. So, und wenn es dann bei dem Wechselmodell bleibt, dann kann man entsprechend den Betreuungsanteilen quoteln. Der Betrag für die Privatschule ist auch entsprechend dem Verdienst von Euch aufzuteilen.


    3. Haus: davon ausgehend, dass ihr beide im Grundbuch steht, er es allein nutzt, schuldet er dir eigentlich eine anteilige Nutzungsentschädigung; umgekehrt müsstest du dich an der Abzahlung und dem Unterhalt des Hauses beteiligen. Meist ist es sinnvoll, so wie ihr zu verfahren. Und nicht vergessen: du provitierst auch von der derzeitigen Lösung, weil nicht nur sein Hausanteil, sondern auch deiner im Wert steigert, er zahlt ja für euch beide ab. Wenn diese Konstellation da ist, haben wir eine win/win Situation für euch beide. Da muss jetzt also nichts übers Knie gebrochen werden.


    4. Unterhalt für dich, da sehe ich keinen Ansatzpunkt. Angesichts der Dauer der Trennung, der Tatsache, dass bisher nichts geltend gemacht wurde und demnächst noch ein weiteres Kind da ist, weiß ich nicht, was da die Rechtsgrundlage sein sollte. Und wenn, dann wäre es nur für sehr kurze Zeit und ein Minibetrag, das bringt doch nichts.


    So, das wäre so die Reihenfolge, in der ich die Probleme abarbeiten würde.


    TK

  • Hi.


    Zu 1. das paritätische Wechselmodel sehen ich als nicht mehr sinnvoll.

    Die Kinder möchten fest bei mir sein und den Papa in regelmäßigen Abständen besuchen.
    Idee Vorschlag hatte ich bereits angeboten.

    Und wenn die Kinder das so möchten wird er es auch akzeptieren!
    sprich 2x in der Woche! Wochenende im Wechsel.


    zu 2: mit Unterhalt tut er sich schwer! Er würde mir das Kindergeld zahlen ( aktuell teilen wir jeder 250€)und die Kosten für die Schule:

    Betreungskosten Ganztagsschule plus Essensgeld (Ablauf in 2-4 Jahren) 350€!

    (Werden aktuell geteilt)


    Zu 3: we zahlt seit der Trennung die Raten für das Haus und ich meine Miete selber! Seine Rate liegt bei 800€ zzgl. Nebenkosten!

    Ich zahle eine Miete von 1120€ zzgl. Strom etc.



    (allerdings anteilig weil ich ebenfalls in einer neuen Partnerschaft bin)

    Ich habe kein Interesse am Haus möchte aber entsprechen entschädigt werden irgendwann!


    Zu 4:

    Eine Unterhalt für mich möchte ich nicht!
    Bin damals mit nichts aus dem Haus und hab es selber geschafft! Also geschenkt!
    das ist absolut kein Thema ich kann für mich selbst aufkommen hier ging es nur um den Unterhalt der Kids.


    Ich hab jetzt einen Termin beim Anwalt am 11.09


    Ich hoffe der Scheidungstermin Flater nicht bald rein.
    Sodass ich/wir noch Zeit haben das mit dem Unterhalt und dem Modell für die Kinder offiziell regeln können!

    Den fraglich ob man das im Nachgang machen kann!


    Dachte wenn das geklärt ist kann man nur einen Anwalt Nutzen zur Scheidung!
    wäre für alle am günstigsten.


    Im Grunde wollen wir uns das Leben ja nicht unnötig schwer machen!

  • Du, es freut mich, dass hier niemand einen Rosenkrieg anstoßen will. Man kann es auch vernünftig regeln. Ob ihr dann nur einen Anwalt vor Gericht braucht, oder zwei, das ist eine ganz andere Sache. Prima, dass du jetzt einen eigenen Anwalt nimmst, zumindest zum rechnen, das ist wichtig. Man kann nur vernünftig verhandeln, wenn man seinen juristischen Standpunkt definieren kann.


    Jede Umgangsregelung ist im Prinzip eine Regelung auf Zeit. Einfach weil sich die Bedürfnisse ändern, die von den Kindern und auch die der Eltern. Das muss man einfach wissen und akzeptieren. Es ist ein normaler Vorgang, dass ihr das jetzt neu überdenkt. Aber von der Ausgestaltung von dem ist eben auch der Kindesunterhalt abhängig.


    Was du privat jetzt an Mietkosten zahlst, das ist im Prinzip einerlei. Da wird nicht abgeglichen; und bitte nicht vergessen, auch die Nebenkosten wie etwa Steuer und Versicherungen sind im Einfamilienhaus höher als in der Mietwohnung. Aber das Haus kann man im Augenblick erst einmal vernachlässigen. Da sehe ich derzeit kein Problem, das kann man später angehen; er zahlt ja auch deinen Anteil mit ab.


    Angesichts der chronischen Überlastung der Gerichte ist von einer zügigen Scheidung nicht auszugehen. Aber, das kann auch dahingestellt bleiben, denn die Kinderproblematik und die des Hauses kann auch völlig unabhängig davon geregelt werden. Es wäre also denkbar, eine kleine Scheidung nur mit dem vom Gesetz vorgesehenen Versorgungsausgleich durchzuziehen; da brauchst du dann keinen Anwalt, und den Rest eben unabhängig davon zu klären. Besprich auch das mit deinem Anwalt.


    TK

  • Kindergeld zahlt die Familienkasse an den anspruchsberechtigten Elternteil und nicht die Eltern untereinander hin und her. Änderungen in der Kinderbetreuung müssen dort angezeigt werden. Soweit die Kinder zukünftig überwiegend bei dir leben, bist auch nur noch du anspruchsberechtigt.


    Der Vater wird zusätzlich voll barunterhaltspflichtig. Die Zahlung von Mehrbedarf (Schulgeld) + Essenskosten (laufender Unterhalt) ist eine aus rechtlicher Sicht nicht besonders sinnvolle Lösung, aber es steht euch trotzdem frei, euch darüber zu einigen. Der Anspruch dürfte eher bei 2x250€ Kindergeld + mindestens 2x377 € Unterhalt + anteilig Schulgeld liegen.

  • Danke für die wirklich tollen Antworten hier!
    Ich hoffe wir werden für die Bedürfnisse unsere Kindern eine gute Lösungen finden.
    im Grunde sind wir uns einig das die Kinder einen festen Punkt brauchen jetzt in der Pubertät und nicht Eltern die immer unter Strom stehen um das alles zu packen. Beruf und Kids!

    Unterhalt ist immer ein kritischer Punkt! Bei Geld hört immer die Freundschaft auf.
    Es sollten immer die Bedürfnisse der Kinder im Vordergrund stehen!

    Danke eurer Nachrichten bin ich wirklich etwas entspannter und positiv gestimmt das wir die beste Lösungen für unsere Kinder finden!


    Vielen Dank 🙏🏻

  • Vielen Dank für die Blumen! Noch ein Hinweis: das Wechselmodell ist auch für ältere Kinder mit viel Stress verbunden. Das wird häufig unterschätzt. Da ist erhebliche Planung, was man für Schule, Hobby, was weiß ich, einpacken muss, erforderlich. Viele nervt es nach einer gewissen Zeit einfach nur. Und die Freunde, die an der falschen Tür klingeln auch. Ab einem gewissen Alter der Kinder sollte sich das von alleine zurecht ruckeln. Und wenn dann die ersten gaaaanz großen Lieben dazu kommen, dann nerven einfach beide Elternteile nur noch und erst recht feste Umgangsregelungen. Es wird da häufig vergessen, dass dadurch ja die Freizeit eines doch schon recht großen, fast erwachsenen Kindes verplant wird.


    TK