Hallo zusammen,
nachdem ich letztes Jahr relativ erfolglos und auch recht teuer versucht habe, mit meiner Noch-Nicht-Ex-Frau zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu kommen, wird jetzt einfach einvernehmlich geschieden. Soweit, so gut. Es gibt unbestrittenen Zugewinn, den meine Frau mir zu zahlen hat, aber nicht so einfach kann. Dazu werden wir unser gemeinsames Haus verkaufen müssen (oder sie gewinnt im Lotto).
Nun stellt sich mir die Frage nach dem Ergebnis aus dem Scheidungsurteil. Wir wollen bislang das Haus so lange halten, bis die Kinder in der 5. Klasse sind. Ich habe das rechtlich so verstanden, dass das Scheidungsurteil mit dem darin erwähnten Zugewinn einenen vollstreckbaren Titel gemäß § 197 4 darstellt, den ich 30 Jahre vollstrecken könnte (besser früher). Oder verjährt der Anspruch auf Zugewinnausgleich 3 Jahre nach dem Scheidungsurteil gemäß § 195,199 BGB. Ich habe diese 3 Jahresfrist bislang auf den Anspruch auf Ausgleich gelesen, aber nach dem ich den Ausgleich erstritten habe, muss dann auch vollstreckt werden?
Also dem Grunde nach sind wir Noch Eheleute uns eigentlich einig, aber die Unterhaltungen hierzu sind manchmal etwas schwierig - kein Wunder...