Hallo Zusammen,
ich weiß, dass es dazu keine wirklichen gesetzlichen Regelungen gibt. Es gibt nur zahlreiche Urteile als grobe Richtlinien.
Muss die Meinung bzw. Verneinung einer Übernachtung beim Kindsvater von einem 3 Jährigen berücksichtigt werden? Das Kind möchte nicht beim Kindsvater übernachten, der Kindsvater hingegen möchte den Umgang in Verbindung mit Übernachtungen durchsetzen. Die Kindsmutter befürchtet bei "einfacher" Durchsetzung massive Probleme, da das 3 jährige Kind jede Nacht die Nähe zur Mutter benötigt und auch einfordert.
Wie kann man das lösen, dass das Kind nicht beim Kindsvater übernachtet? Wenn auch glaube nicht wichtig: KEIN gemeinsames Sorgerecht, das Sorgerecht hat die Kindsmutter.
Vielen Dank und beste Grüße