Hallo zusammen
Vorab, vielen Dank für eure Beiträge im Forum. Das Lesen hier hat mir sehr viel geholfen.
Leider ist es jetzt so weit: wir müssen Grundsicherung im Alter für meine Mutter beantragen und ich habe ein paar Fragen, die mir nicht 100% klar sind.
Folgende Situation:
Meine Mutter ist 78 Jahre alt, lebt in NRW und war selbstständig. Sie hat fast alles an finanziellen Rücklagen aufgebraucht. Es sind aktuell noch ca. 2K Euro auf dem Konto, keine weiteren Vermögenswerte wie Wohnung o. Ä., aber auch keine Schulden, nur einen 13 Jahre alten PKW der noch ca. 13K Euro wert ist. Private Krankenkasse, Miete, Lebensmittel etc. verschlingen rund 1500 im Monat.
Ich bin alleinstehend 51J, keine Kinder, kein Vermögen, nur leider einige 100K CHF Schulden auf meiner Wohnung. Lebe in der Schweiz und zu mir holen kann ich meine Mutter leider nicht.
àFrage zu meiner Mutter:
Sie benötigt das Auto zum Einkaufen. Nichts ist fußläufig erreichbar und ich lebe viel zu weit weg, um zu helfen. Darf sie es behalten? Sie hat ja keinerlei Vermögen und wenn das Amt den Verkauf erzwingen will, da der Wagen vielleicht „unangemessen“ weit über 7500€ liegt, wäre der Erlös ja auch nicht zwangsläufig aufzubrauchen, sondern Schonvermögen? Meine Milchmädchenrechnung wäre: Auto für 13K verkaufen, kleineres Auto für 7500K kaufen. Somit wäre das neue Auto „angemessen“, und Mutter hätte 5500€ Erlös, die aber unter 10K Schonvermögen liegen. Vielleicht bin ich aber auf dem Holzweg?
àFrage zu mir
Ich lebe seit einigen Jahren recht weit weg in der Schweiz (einziger Wohnsitz). Nach deutscher 100K€ Grenze müsste ich vielleicht zahlen. Nach CH Regelung gar nicht. In meinem Kanton wird „Verwandtenunterstützung“ nicht mehr vollzogen bzw. ist abgeschafft.
Nach allgemeiner CH Regelung mit 120K Alleinstehend bzw. 180K Familieneinkommen, könnte es sein, dass ich ein paar CHF bezahlen müsste, aber hier bin ich unsicher, da ich nicht ganz verstehe, wie z. B. Hypothekarschulden berücksichtigt werden. An sich vielleicht egal, da ich folgenden Ansatz verfolgen möchte: Wenn ich zahlen muss, dann mache ich das auch. Ich möchte aber, dass das nach CH Regelung passiert und genau hier wird es für mich unklar:
1: So wie ich es verstehe, kann das deutsche Amt direkt Auskunft von mir verlangen, die ich aber nicht beantworten muss. Es sein denn, sie gehen den offiziellen Rechtsweg, richtig?
1a: Kommt das Schreiben vom Amt per Einschreiben, um Zustellung nachzuweisen? Das Video hat da Fragen aufgeworfen:
https://www.youtube.com/watch?v=QCHIxPW7Iqs
Ab Minute 15:45 geht es um die Zustellung. Ich verstehe das so, dass wenn ein Einschreiben per Post kommt und ich die Annahme verweigere, dann gilt es als zugestellt – man hat mich ja quasi angetroffen. Nur wenn ich einen Abholzettel im Briefkasten ignoriere, geht es zurück nach „D“ und gilt als nicht zugestellt? Ich kann ja schlecht ab jetzt jede Unterschrift bei Postboten verweigern. Was ratet ihr hier?
2: Sollte jetzt dennoch korrekt via schweizer Behörde Auskunft erteilt werden müssen, was gilt es dann zu beachten bzw. kann ich hier schon einen Fehler machen? Aus Verwandtenunterstützung Wiki (https://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtenunterst%C3%BCtzung) lese ich:
„Demnach ist bei von Amts wegen betriebenen Unterhaltsforderungen aus sogenanntem übergeleitetem Recht als Gerichtsstand allein der Aufenthaltsort des potenziell Unterhaltspflichtigen rechtsgültig.“
Somit wäre Gerichtsstand automatisch Schweiz? Wie wird der Unterhalt dann ermittelt? Komplett nach CH Richtlinien, oder nach D Richtlinie nur mit Umrechnung der Kaufkraft und eventuell anderen Abzügen?
Wer es bis hierhin geschafft hat, besten Dank und ich freue mich auf eure Rückmeldung.
Danke und Gruß
Thomas