Hallo ihr lieben Rechtskundigen,
Ich habe eine kurze generelle Frage:
Müsste man für den Ehegatten allein bei unkomplizierten Verhältnissen nach der Scheidung generell Unterhalt zahlen oder nicht? Bzw. unter welchen Umständen hätte er das Recht, diesen zu beantragen? Mich verwirren das Eigenständigkeitsprinzip auf der einen und diverse Regelungen für eine Menge "Sonderfälle" auf der anderen Seite. Was es mit dem Trennungsunterhalt auf sich hat, weiß ich; ich frage nach Unterhaltspflichten (jahrelang) nach der vollzogenen Scheidung.
Der Fall: Mein Mann und ich sind momentan mehr als drei Jahre verheiratet, pendeln um die Mitte 20, studieren und haben keine Kinder. Ich bekomme fast 600 Euro Bafög (das wohl demnächst reduziert werden wird) und habe einen 400-Euro-Job, mein Mann hat "nur" einen 400-Euro-Job und wird demnächst noch einen Kredit für 300-Euro im Monat beantragen. Vermögen oder einen nennenswerten Besitz haben wir nicht, wir führen ein einfaches, bescheidenes Studentenleben. Wenn man sich in dieser Lebenssituation scheiden ließe, entstünden daraus lebenslange Pflichten wie Unterhaltszahlungen für den schwächer verdienenden Partner? Ich wundere mich nämlich, ob man jetzt vorsichtshalber einen (kostspieligen, da wasserdichten) Ehevertrag aufsetzen sollte, den wir vor der Eheschließung aus Geldmangel vermieden haben, oder ob das eigentlich noch gar nicht nötig ist, solange man weder ein bemerkenswertes Einkommen, noch Besitz oder Kinder hat (wir waren beide nicht über Unterhaltszahlungen informiert, als wir geheiratet haben, und dachten, dass diese sowieso nur bei Kindern anfallen, und wir bis dahin auch genug Geld haben, um einen tollen Ehevertrag zu finanzieren).
Danke für die Hilfe