Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe 2 Töchter (Kind 1 16 Jahre, Kind 2 14 Jahre) aus meiner ersten Ehe. Diese wurde 2002 geschieden.
Meine ExFrau hat mit ihrem Lebensgefährten ein gemeinsames Kind (Kind 3 7 Jahre) und geht nur 50 % arbeiten, da sie das Kind 3 noch betreuen muss. (KV/Lebensgefährte hat noch eigenen Hausstand)
Ich bin seit 3 Jahren wieder verheiratet und seit 1 Jahr haben wir ein gemeinsames Kind (Kind 4 1 Jahr).
Ich habe nach meiner Scheidung Kindesunterhalt für Kind 1 und Kind 2 gezahlt.
Im Sommer 2008 ist Kind 1 auf eigenen Wunsch zu mir gezogen. Daraufhin haben ich den Unterhalt eingestellt, da ich der Meinung war das dieser sich verrechnet. Ich weiss inzwischen das das falsch ist, es wurde jedoch von meiner ExFrau nicht beanstandet.
Im April 2010 ist auch Kind 2 zu mir gezogen. Ich habe dann Kindesunterhalt von meiner ExFrau gefordert. Dieser wurde mir jedoch erst ganz verweigert, bzw zahlt sie nun in Absprache mit ihrem Anwalt 100 Euro für beide, da Sie ja nur eine 50 % Stelle hat.
Ab September 2010 beginnt Kind 1 eine Ausbildung. Sie wird 420 Euro Netto bekommen.
Nun meine Fragen:
1. Ist es richtig das meine ExFrau nicht den vollen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen muss?
2. Wird Kind 3 bei der Unterhaltsberechnung für die Kinder 1+2 berücksichtigt?
3. Wie wird der Unterhalt für Kind 1 ab September 2010 berechnet?
4. Ist der KV/Lebensgefährte von Kind 3 meiner ExFrau nicht auch unterhaltsverpflichtet, bzw. auch betreuungsverpflichtet?
Schon einmal vielen Dank im voraus.