Ehegattenunterhalt nach Scheidung bei EU-Rente

  • Hallo zusammen,


    am 31.08. hatte ich den mündlichen Termin zur Ehescheidung nach ca. 9 Jahren und die Scheidung sollte nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig sein. Derzeit zahle ich noch Trennungsunterhalt welcher mich so langsam in die roten Zahlen treibt.


    Ein Antrag auf nachehelichen Unterhalt gab es bei dem Scheidungstermin nicht. Ich selber hatte auch keinen Anwalt zu diesem Termin sondern nur meine zukünftige Ex-Frau.

    Ich frage mich derzeit, was ab Rechtskraft der Scheidung nun passiert. Meine Ex-Frau erhält eine EU-Rente unbefristet von derzeit grob geschätzt 520 Euro ohne dem Versorgungsausgleich.


    Die 520 Euro (oder mehr durch meine 3 Rentenpunkte die sie bekommt) werden nie im Leben für irgendwas reichen, wenn jetzt mein Unterhalt den ich zahle von knapp 800 Euro wegfällt.

    Wie wird das in Zukunft gehandhabt? Wer entscheidet, wieviel ich und ob ich ihr noch was zahlen muss? Die EU-Rente resultiert aus einer PTBS aus ihrer Kindheit und wurde 2018 erfolgreich in der Ehezeit erlangt. Kinder gibt es keine aus der Ehe.


    Derzeit habe ich ein Netto von 3075 Euro mit der Steuerklasse 3. Zum 01.01.2024 ändert sich dies nun zu Steuerklasse 1.


    Mit Steuerklasse 1 werde ich um die 2800 Euro netto haben. Ich zahle derzeit eine Miete von 770 Euro warm (Ölheizung daher sind Nebenkosten recht hoch).

    Der Selbstbehalt mit 1510 Euro ist recht ernüchternd wenn man bedenkt, das ich Kreditverbindlichkeiten aus der Ehezeit von 450 Euro habe und am Tag zur Arbeit 36 km Fahre (1 Weg/öffentlicher Nahverkehr geht nicht da ich ländlich Wohne aber in Köln arbeite). Ein Umzug in ein Ballungsgebiet kann man auch vergessen.


    Wird es auch in Zukunft so bleiben, das ich um die 800 Euro an Unterhalt zahlen muss oder wird sie Gelder beantragen müssen? Da sie unbefristet die EU-Rente erhält, glaube ich nicht daran, dass sie jemals wieder arbeiten gehen wird auch wenn sie derzeit wohl einen Minijob hat und auch in der Ehezeit putzen gegangen ist (natürlich gemeldet).


    Ich könnte ja damit leben übergangsweise ihr 300-400 Euro zu zahlen und nach einer Übergangszeit nix mehr. Wäre so etwas realistisch?


    Mfg

  • Hallo LuiBeton,


    Für den nachehelichen Unrterhalt gelten andere Kriterien als für den Trennungsunterhalt.


    Der Trennungsunterhalt endet mit der rechtskräftigen Scheidung.


    Wenn kein nachehelicher Unterhalt gefordert wurde ist auch kein nachehelicher Unterhalt zu zahlen.


    Dei Bald-Ex wird sich andere Unterstützung suchen müssen.


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    kleine Korrektur. Auch nachehelicher Unterhalt kann noch nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht werden. Nur, ich frage mich, warum das bisher nicht geschah? Du kannst jedenfalls die Zahlung von Trennungsunterhalt einstellen, sobald die Scheidung rechtskräftig ist. Und dann abwarten, was passiert. Das wäre so meine Taktik.


    Noch ein Hinweis: selbst wenn die Ex nicht will, können die Sozialbehörden darauf bestehen, dass der vorrangige Unterhaltsanspruch gegen den Ex durchgesetzt wird. Da muss dann sauber gerechnet werden unter Berücksichtigung der neuen Einkommenslage und der Bereinigungsfaktoren. Und dann sollte auch die Dauer von Verpflichtungen geprüft werden. 9 Jahre sind zwar nicht ganz kurz, aber auch nicht so wahnsinnig lang.


    TK

  • Danke ihr beiden.


    Beim Trennungsunterhalt haben wir uns untereinander geeinigt, was ich ihr monatlich überweise. Ich schätze mal, das sie nicht auf dem Schirm hat, dass der Trennungsunterhalt mit der rechtskräftigen Scheidung endet.


    Ich denke genau das hat sie auch ihrem Anwalt gesagt, das wir uns untereinander geeinigt haben. Kann mir eigentlich auch erstmal egal sein, warum sie dahingehend noch nichts gemacht hat. Eigentlich müsste Sie ja auch Gelder beantragen weil dass ich auch in Zukunft ihren kompletten Bedarf finanziere kanns doch nicht sein oder?


    Viel habe ich zumindest derzeit nicht von meinem Lohn :/

  • Hi,


    nochmals, Gelder des Steuerzahlers werden nur bewilligt, wenn kein vorrangiger Unterhaltsanspruch gegen dich besteht. Es macht also wenig Sinn, ins blaue hinein irgendwelche Gelder zu beantragen. Wenn sie denn nachehelichen Unterhalt geltend macht, dann sollte erst einmal sauber gerechnet werden. Dein Einkommen ist zu bereinigen. Das ist ja bisher nicht geschehen. Und dann muss man sich über die Dauer von Zahlungsansprüchen Gedanken machen. Das wird nicht für die Ewigkeit sein, keine Angst. Nur, ich würde dann wirklich einen Fachmann einschalten, damit das ganze professionell abgewickelt wird.


    TK