Hallo zusammen,
ich bitte herzlichst um eure Meinung... folgende Situation ist gegeben:
Trennung erfolgte 2018, Scheidung 2021. Meine Kinder sind 7 und 11 Jahre alt und leben bei der Mutter/Unterhaltsberechtigten (beide gesund und munter, Grundschule und Gymnasium). Sie lebt mit den Kindern zur Miete. Wohneigentum oder sonstiges Werte existieren bei keinem von uns, der gesamte Unterhalt berechnet sich aus unseren Gehältern.
Ich habe ein Netto von (ja es klingt viel und trotzdem bleibt nichts übrig weswegen ich dauerhaft sehr strauchle) 5.660,-, nach Bereinigung bleiben bereinigt 4.620,-.
Davon gehen für die Kinder je 558,- ab (Rückstufung in der Düsseldorfer Tabelle wegen Ehegattenunterhalt), Alles gut bis dahin.
Nun aber der Punkt: Die Mutter arbeitet wieder in ihrem alten Beruf zu 30 Std. die Woche. Ihr netto beträgt aktuell 2.365,-, nach Bereinigung bleiben 1.555,- (sie rechnet u.a. 677,- Fahrtkosten an - der Job ist in einer nahegelegenen Stadt. )
Nach Delta-Ermittlung (mein Rest nach Kindesunterhalt vs. ihrem bereinigten Einkommen) erhält sie 45% dessen, ergo 876,- Ehegattenunterhalt.
Ich frage mich nun - ist dieser Ehegattenunterhalt noch rechtens? Ist Bedürftigkeit ihrerseits gegeben? (wenn man berücksichtigt dass ihr auch ohne den Ehegattenunterhalt für sich und zwei Kinder insgesamt
- reales Netto 2.365,-
- Kindergeld 2 x 250,-
- Kindesunterhalt 2 x 558,-
-> SUMME 3.981,-
zur Verfügung stünden? (Würde ich keinen Ehegattenunterhalt zahlen, wäre der Kindesunterhalt ja sogar noch eine Stufe höher und betrüge 598,- statt 558,- , was zu einer Summe von 4.061,- führen würde.
Vielen Dank für eure Einschätzung. Die Frage ist für mich ob ich einen Anwalt bemühe - was ich nur bei einer ausreichend hohen Erfolgschance tun kann weil ich ihn mir tatsächlich aktuell absolut nicht leisten kann.
Schöne Grüsse,
EmVau