Unterhalt Nachträglich zahlen

  • Hi,


    die Eingangsfrage ist, wer von euch auf welcher juristischen Basis ALG II/Bürgergeld bekommen hat, was ihr beruflich in der Zeit so gemacht habt bzw. ob ihr gearbeitet habt. Auch wäre von Interesse, ob ihr als Bedarfsgemeinschaft beim JC geführt werdet oder als Haushaltsgemeinschaft. Und, bist du der Vater der Kinder?


    TK

  • Hey,

    Ich bin arbeitstätig und auch der Vater der Kinder, die Mutter hat bei Einreichung der Scheidung, Berechtigung für Bürgergeld erhalten und dieses auch bezogen.

  • Hi,


    das hilft mir zwar etwas weiter, aber nicht viel. Deshalb mal ein paar grundsätzliche Ausführungen. Vielleicht kommen wir gemeinsam so voran. Die Mutter hat Bürgergeld bezogen. Die Basis für Bürgergeld ist, dass niemand vorrangig zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Du bist als Vater der Kinder/Ehemann vorrangig verpflichtet. Sie hat also einen Antrag gestellt, geschrieben, im Antrag, sie lebe allein, und dann wurde das Geld bewilligt.


    Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten: entweder ihr wart noch eine Bedarfsgemeinschaft im sozialrechtlichen Sinne, dann fließt dein Einkommen direkt mit in die Berechnung ein, oder aber ihr wart eine Haushaltsgemeinschaft und auf dieser Basis wurde das Geld bewilligt, dann wird aber geguckt, ob du nicht zur Zahlung, zu der du verpflichtet bist, auch herangezogen werden kannst. Und, wenn du faktisch weiterhin - weil ihr noch in einer Wohnung lebtet - den Unterhalt für Frau und Kinder weiter mit getragen hast, dann waren zumindest die Angaben im Antrag auf Bürgergeld durch deine Frau falsch. Das wird üblicherweise als Betrug bezeichnet.


    Es gibt auch keinen gemeinsamen Anwalt. Anwalt ist der Interessenvertreter einer Seite, alles andere wäre Parteiverrat, und so blöd ist nicht mal der dümmste Anwalt, das zu tun und seine Zulassung zu verlieren.


    Also, was war auf den Punkt formuliert die Grundlage für die Bewilligung von Bürgergeld, welche finanziellen Leistungen hast du in der relevanten Zeit finanziell für Frau und Kinder erbracht?


    TK

  • Hui, diese Befürchtung habe ich auch, das sie bei den Angaben etwas fahrlässig gewesen ist.


    Ich habe von ihr einen Teil der Miete bekommen, ich habe eigentlich alle anderen Kosten getragen, sei es Strom, Internet und Verpflegung. Also eigentlich so wie immer, schon vor der Entscheidung sich scheiden zu lassen. Jedoch haben wir uns dafür entschlossen, es den Kindern angenehmer zu machen. Ich habe sogar Nachweislich die Möglichkeit, das meine Frau zugriff auf mein Konto gehabt hat, um Besorgungen zu machen. Da ich Beruflich halt fast immer gebunden gewesen bin, tagsüber.


    Meine Befürchtung ist, das sie falsche Angaben gemacht hat beim Amt und wohl auch ne Satte Zahlung von ihnen bekommen hat. Nun versucht das JC diese Summe von mir wieder einzuholen, was ja eigentlich nicht gerade gerecht ist. Da müsste ja eigentlich die Mutter die Summe zurückzahlen, die sie Unrechtmäßig beantragt hat. Aber das ist bislang nur meine Vermutung.

  • Oh je,


    da ist wohl bei euch beiden einiges schief gelaufen. In dieser Zeit lebtet ihr nach meiner Einschätzung sozialrechtlich noch gar nicht getrennt. Hier wurde, wie es leider sehr oft passiert, der Steuerzahler missbraucht, um sich ein gutes Leben mit unberechtigter zusätzlicher Einnahmequelle zu verschaffen.


    Wenn das Verhältnis zur Ex so super ist, was sagt die denn zu dem ganzen Zirkus? Stellt sie dir alle Unterlagen aus der Zeit zur Verfügung, oder wie?


    Die saubere, aber harte Reaktion auf diese Sache wäre: dem JC mitteilen, dass ihr zu dem Zeitpunkt noch gemeinsam gewirtschaftet habt. Dass du für den gesamten Familienunterhalt aufgekommen bist, trotz Trennung innerhalb der Wohnung, dass sie jederzeit Zugang zu deinem Konto hatte und diesen auch genutzt hat. Und, wenn es ein Bescheid ist, bitte Widerspruch einlegen. Form- und fristgerecht und dafür sorgen, nachweisbar, dass das Teil auch beim JC eingeht.


    TK

  • Sie versteht es ja auch nicht und zeigt immer auf das Schreiben vom Anwalt, der selbst festgelegt hat, das kein Unterhalt gezahlt werden muss, da ich immer noch dort Wohne und mich gleichermaßen um die Kinder kümmere. Ich denke mal sie hat nur das Geld vom JC gesehen und sich gedacht, ja schön. Das ist wohl gut so.


    Ich werde mich wohl mit dem JC in Verbindung setzen um mal herauszufinden, wie die Mutter unsere Situation dort geschildert hat. Das haut ja alles vorne und hinten nicht hin.


    Sie meinte zwar, das sie die Kosten an das JC in Raten abzahlen würde. Was für mich schon ein Zeichen ist, das sie irgendwas falsch gemacht hat.

  • Das Schreiben ist momentan nicht verfügbar, da es momentan in der Prüfung ist. Aber diese Unterhaltung hat mir schon mal einige Erkenntnisse gebracht, sodass ich nicht mehr völlig in Panik durch den Tag laufe.


    Aber alles im allen, werde ich meine noch Frau wohl in die Pfanne hauen müssen und die Karten offenlegen, alleine das sie in dem Zeitraum schon eine große Summe von meinem Konto zu ihrer Verfügung genutzt hat, was dem JC bestimmt auch sauer aufstoßen wird.


    Ich setze mich in kürze mit der Mutter zusammen, dieses Wochenende will ich mich erstmal mit meinen Kids ablenken.

  • Doch, da bei beiden ja noch zusammen lebten und nicht getrennt wirtschafteten.

    Das ist sinnfreie Rabulistik.


    Ganz offensichtlich hat das JC nur der Frau und den Kindern Leistungen bewilligt.

    Nur überzahlte Leistungen könnte das JC per Bescheid zurückfordern, dies aber nur gegenüber der Leistungsbezieherin und nicht etwa gegenüber Dritten.


    Hier ist es aber ganz offensichtlich, dass das JC übergegangene Unterhaltsansprüche für sich reklamiert.


    Dies geht aber nun mal nicht per Bescheid.