Hallo zusammen,
Meine Eltern bauen in letzter Zeit gesundheitlich stark ab und da ich über 100.000 Eur Einkommen habe, bin ich ggf. vom Thema Elternunterhalt betroffen.
Dazu 2 Fragen:
1. Wie wird mein eigenes Altersvorsorgevermögen berechnet? Ich habe gelesen, dass 5% des jährlichen Bruttoeinkommens angesetzt werden multipliziert mal die Anzahl der Berufsjahre, aufgezinst mit 4% p.a.. Ein Anwalt hat mir nun erläutert, dass zusätzlich dazu auch 25% der Differenz zwischen der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung und dem Bruttogehalt angesetzt werden können. Ist dies korrekt? Im Internet lese ich häufig nur von den 5%.
2. Meine Eltern bewohnen ein selbstgenutztes Einfamilienhaus. Das Sozialamt könnte dies ggf. als Schonvermögen der Eltern einstufen. Bin ich zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet oder kann ich zunächst eine Einrede geltend machen ggü. dem Sozialamt und auf das vorhandene Immobilienvermögen hinweisen? Kurzum, sind meine Eltern gezwungen zunächst das EFH zu verwerten oder muss ich Elternunterhalt zahlen, während meine Eltern das Haus nicht verwerten müssen?
Danke für eure Antwort!