Hallo und guten Morgen zusammen☺️Ich hoffe ihr könnt mir eine Auskunft geben bzw helfen:
Laufbahn des Kindes:
Realschule
Fachabitur Medien u. Kommunikation mit einer Ausbildung zum Staatlich geprüften Gestaltungsassistent Fachrichtung Mediendesign, abgeschlossen Juli 22
Im Anschluss Praktikum bis Nov 22, bis dahin Unterhalt gezahlt.
Jetzt möchte er studieren, November 23,
Regenerative Energiewirtschaft und Versorgungdtechnik.
Frage:
Unterhaltsberechtigt?
Erstausbildung abgeschlossen, zeitlicher Zusammenhang, enger Zusammenhang der Ausbildung und Studium?
Danke