Muss ich die Ski-/Schneebekleidung für unsere Tochter zusätzlich zum Unterhalt zahlen ?

  • Hallo zusammen.

    Ich zahle artig und immer den Kindesunterhalt für unsere Tochter (13), die bei der Mutter lebt und alle 14 Tage bei mir ist. Es ist wahrscheinlich nicht wichtig für die rechtliche Betrachtung, aber ich zahle freiwillig sogar mehr Unterhalt als lt. DD-Tabelle fällig wäre.

    Meine Tochter und ich fahren 1-2 Mal im Jahr Ski. Die Mutter tut dies nicht.

    Ich habe die Kindsmutter nun gebeten, neue Ski-/Schneebekleidung anzuschaffen, da die alten Kleidungsstücke leider zu klein sind. Sie verweigert das und sagt, dass ich das zu zahlen hätte weil es ja UNSER Hobby ist.

    Nun, das mag so betrachtet stimmen, jedoch werden diese Kleidungsstücke ja nicht ausschließlich zum Skifahren getragen und liegen sonst nur im Schrank. Das ist funktionale Schneekleidung, die auch für sehr kalte / nasse Wintertage gedacht ist oder zB sonstige Ausflüge im Schnee (die natürlich auch die Kindsmutter mal unternimmt).

    Im Internet selbst finde ich kein so exaktes Beispiel, aber schon viele Aussagen darüber, dass es nicht meine Aufgabe diese Kleidung anzuschaffen.

    Kann mir hier jemand helfen oder hatte selbst mal diese Situation? Vielen Dank vorab

    Luis

  • Hallo Luis,


    Ich denke da wirst du von niemanden eine ausreichende Antwort bekommen.


    Skikleidung, was ist angemessene Skikleidung? wie teuer darf sie sein ?


    habt ihr euch freiwillig auf die Höhe des Unterhaltes geeinigt?


    besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde?


    Vielleicht solltest du nur das zahlen was du zahlen musst?


    edy

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  • Hi,


    ich versuche es mal mit einer Antwort. Grundsätzlich ist vom Unterhalt das Kind komplett zu finanzieren. Und zwar mit allen anfallenden Kosten. Dazu gehören auch Kosten für Ereignisse, die aus der Reihe fallen, etwa für die Konfirmation und die Klassenfahrt. Die Argumentation der Gerichte ist insoweit, dass das ja keine unvorhergesehenen Ereignisse seien, man könne also ansparen. Mehr- oder Sonderbedarf fallen folglich nur in Ausnahmefällen an. Mehrbedarf bei regelmäßigen Zusatzbelastungen sind z.B. Internatskosten, Hortkosten, evtl. Kosten für Nachhilfe. Sonderbedarf ist dann zu finanzieren, wenn er einmalig anfällt, letztlich nicht ansparbar ist, weil er überraschend anfällt oder eben der besonderen Förderung des Kindes gilt, ich denke da z.B. bei einem sehr begabtem Kind z.B. an die Anschaffung einer teuren Geige.


    Den Skiurlaub müsste man sich da genauer anschauen. Insofern stimme ich mit edy überein, ist schwer zu entscheiden. Ist die Ausstattung etwas, was sozusagen zum üblichen Leben gehört oder eben doch Sonderbedarf? Ich weiß nicht, um wieviel Geld es da geht, auch nicht, ob sich da der Streit lohnt. Wenn man zu dem Ergebnis kommt, es handelt sich um "normale" Anschaffungen, sind die von der Mutter aus dem Unterhalt zu finanzieren. Wenn man zu Sonderbedarf kommt, müssten sich die Eltern den Betrag aufteilen. Praktische Lösung: du schaffst die Teile an und reduzierst den zusätzlich geleisteten Unterhalt. Wie lange, ob für die Zeit, bis die Hälfte oder alles gezahlt ist, must du entscheiden. Jedenfalls würde ich das gute Verhältnis mit der Tochter jetzt nicht durch Stress mit der Mutter über die Gebühr belasten.


    TK

  • Wie wäre es daher mit einem Kompromiss, die Anschaffungskosten könnten aufgeteilt werden.


    Solche Kleidung ist ja nicht gerade preiswert und wenn man das vernünftig bespricht, könnte der Weg über den "korrekten Unterhalt" vermieden werden.

    Das bringt nur Verärgerung und auch die Tochter könnte ja von ihrem Taschengeld etwas beisteuern.


    Gruß


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