ALG1 und Bürgergeld am selben Tag erhalten, fliest das Bürgergeld mit in Unterhaltsberechnung ein?

  • Einen wunderschönen Guten Abend,


    da die Bearbeiterin vom JA bis Ende Oktober Urlaub hat und bis da meine Email nicht bearbeitet wird, wollte ich mal hier fragen.


    Ich habe am 29.09.2023 1100€ ALG1 (läuft am 02.10.2023 aus) bekommen, sowie 470€ Bürgergeld ab 03.10.2023.


    Werden diese 470€ bei der Unterhaltsberechnung mit einberechnet, rein logisch würde ich sagen ja?



    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo Dydy,


    Besteht ein Unterhaltstitel/Jugendamtsurkunde ?




    edy

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  • Ah Ok versteh, ich schick immer jegliche Änderung ans JA und dann wird es angepasst.


    Also heißt das, dass ich mit mindestens 500€+ rechnen kann und ich diese somit zur Seite lege.


    //EDIT

    Ich glaub ehr, dass alles bis zum Mindestbehalt von 980€, in den Unterhalt fliest.

    Da ich ja wegen Arbeitslosigkeit, den Titel in den letzten Monaten nicht bedienen konnte.

  • Sobald ich eine Änderung meiner Einkünfte habe, schicke ich das zum JA.

    Somit musste ich in den letzten Monaten nur 29€ Unterhalt bezahlen.


    Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt, aber genau das wollte ich wissen.


    Also wenn ich vom Jugendamt herabgestuft werde, also wie oben die 29€.

    Somit hab ich ja rückständige Forderungen, wegen dem Titel und das Geld ist weg, bis auf mein Selbstbehalt?

  • Hi,


    Du hast das System nicht verstanden. Es geht einmal um laufenden Unterhalt, das ist eine Sache und dann geht es um die Regulierung der Rückstände, dass ist die andere Sache. Nur, wenn ein Titel da ist, in welchem der zu zahlende monatliche Unterhalt festgelegt ist, dann sammelst du in deiner Situation von Monat zu Monat mehr Unterhaltsschulden an. Das bringt doch gar nichts.


    Bitte geh zum örtlichen Amtsgericht mit allein Einkommensunterlagen, hol dir einen Beratungshilfeschein und damit dann zum Anwalt. Der soll sich das alles mal anschauen und überprüfen, ob eine Abänderung des Unterhaltstitels möglich ist. Und, bitte nicht vergessen: die nette Frau Jugendamt ist Interessenvertreterin des Kindes. Nicht die deinige.


    TK

  • Das ALG1 wurde offenbar nachgezahlt, das Bürgergeld für den kommenden Monat.


    Das sind also Zahlungen für verschiedene Zeiträume, welche nicht zusammengerechnet werden.


    Hier gilt kein Zuflussprinzip.


    Wenn eine Beistandschaft beim Jugendamt besteht, ist der Beistand berechtigt, eine Herabsetzung des zu zahlenden Betrages zu erklären und kann auf Forderungen auch verzichten, ohne dass eine gerichtliche Änderung des Titels erforderlich ist.

    Der Selbstbehalt für nicht Erwerbstätige beträgt seit 2023 1.120 €.

    Erfolgten die Abstimmungen mit dem Unterhaltsvorschuss oder dem Beistand?

  • Hi,


    wenn denn gepfändet wird, es um die Vollstreckung rückständiger Forderungen geht, dann ist das Geld weg, klar. Aber das hat doch mit deiner ursprünglichen Frage hier gar nichts zu tun, ist doch ein völlig anderes Thema.


    TK

    Offensichtlich geht es hier um keine Pfändung, sondern vermutlich der Unterhaltsvorschuss fordert nur die Beträge, hinsichtlich der Fragesteller tatsächlich leistungsfähig ist.


    Regelmäßig arbeiten die Jugendämter nämlich wesentlich korrekter und kompetenter, als timekeeper, welche das System wohl auch noch nicht verstanden hat, das immer wieder behauptet.


    Der Unterhaltsvorschuss ist auch nicht etwa Interessenvertreter des Kindes, sondern des (Land)kreises bzw. des Bundeslandes.

  • Erst einmal vielen Dank für die Hilfe, aller Beteiligten.



    Zitat

    Das ALG1 wurde offenbar nachgezahlt, das Bürgergeld für den kommenden Monat.

    Ja dem ist so.


    Zitat

    Erfolgten die Abstimmungen mit dem Unterhaltsvorschuss oder dem Beistand?

    Auf den Schreiben der neu Berechnung, steht im Betreff "Beistandschaften für Kinder XY".


    Zitat

    Offensichtlich geht es hier um keine Pfändung, sondern vermutlich der Unterhaltsvorschuss fordert nur die Beträge, hinsichtlich der Fragesteller tatsächlich leistungsfähig ist.

    Um eine Pfändung ging es nie.