Versorgungsausgleich bei Lebensversicherung

  • Hallo,

    Zugewinnausgleich würde notariell ausgeschlossen.

    Ich habe aber zwei Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht, welches aber nicht festgelegt wurde.

    Somit fallen beide, meiner Meinung nach, unter den Versorgungsausgleich.

    Dieser wird durchgeführt.

    Meine Frage:

    Wann ist die Summe bei externer Teilung an meine Ex zu bezahlen?

    Bei Scheidung?

    Oder bei Fälligkeit der Versicherung?

    Im voraus vielen Dank

  • Hi,


    da es um den Versorgungsausgleich geht, wie du richtig erkannt hast, kann ich das nicht abschätzend einordnen. Es gibt da bei Lebensversicherungen verschiedene Konstrukte, da müsste sich ein Fachmann das alles mal anschauen. Faustregel ist jedoch: mit dem Scheidungsverfahren soll so viel wie möglich abgewickelt werden. Wenn es die Verträge zulassen, dann wird auch das im Rahmen des Scheidungsverfahrens (zumindest teilweise) abgewickelt. Soweit das nicht möglich ist, kann auf Antrag auch später, dann üblicherweise bei Eintritt des Rentenfalls, das ganze im Rahmen des sog. schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs nachgeholt.


    TK