Hallo,
Zugewinnausgleich würde notariell ausgeschlossen.
Ich habe aber zwei Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht, welches aber nicht festgelegt wurde.
Somit fallen beide, meiner Meinung nach, unter den Versorgungsausgleich.
Dieser wird durchgeführt.
Meine Frage:
Wann ist die Summe bei externer Teilung an meine Ex zu bezahlen?
Bei Scheidung?
Oder bei Fälligkeit der Versicherung?
Im voraus vielen Dank