Auskunftsverpflichtung

  • Hallo, ich bin selbstständig und bin verpflichtet, Kindesunterhalt für meinen Sohn zu bezahlen. Meine Ex-Frau hatte mich im April aufgefordert, ihr mein Einkommen der letzten 3 Jahre mitzuteilen. Da meine Steuererklärung für 2022 so früh im Jahr natürlich noch nicht vorliegen konnte, habe ich ihr die Unterlagen für 2019, 2020 und 2021 zugeschickt. Nun verlangt sie von mir wieder Auskunft für 20, 21, und 22. Hat sie denn das Recht dazu? Ich hatte ihr ja alle Auskünfte vollständig gegeben, die ich ihr zum geforderten Termin geben konnte, da die Unterlagen für 2022 noch nicht vorliegen konnten. Muß ich ihr nicht erst wieder nach 2 Jahren erneut Auskunft erteilen?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Hi, na wir helfen doch gerne.


    Es wird normalerweise davon ausgegangen, dass die Auskunft einen möglichst nahen Zeitraum umfasst. Also bei nicht Selbständigen nicht das letzte Jahr (das wäre 2022), sondern die letzten 12 Monate, also Oktober 2022 bis September 2023 einschließlich Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Steuerrückzahlung.


    Bei Selbständigen ist das natürlich komplizierter, deshalb die drei Jahre. Diese Auskünfte hatte die Ex ja schon angefordert. Ich sehe deshalb die neue Aufforderung letztlich als eine Erinnerung an, die alte zu erfüllen. Deshalb würde ich dem nachkommen, wobei du für 20/21 nur Unterlagen nachreichen musst, wenn sich was geändert hat seit der ersten Auskunft.


    TK

  • Danke für die Antwort. Allerdings würde ich gerne wissen, ob ich meiner Verpflichtung nicht schon mit meiner Auskunftserteilung für 19-21 nachgekommen bin, da die Unterlagen für 22 ja noch nicht vorliegen konnten. Das würde bedeuten, dass sie erst in 2 Jahren wieder eine Auskunft verlangen darf. Oder sehe ich das falsch?

  • Hi,


    vielleicht habe ich es etwas unzureichend erklärt. Ich versuchs noch mal: die Ex hat einen Anspruch auf eine Auskunft über die letzten drei Jahre. Und das Jahr 2019 gehört nicht dazu. Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn sie nur 19-21 eingefordert hätte, das hat sie aber nicht getan. Du hast also eine andere Auskunft gegeben als die, die sie eingefordert hat und ihr auch zusteht.


    TK