Trennung/Scheidung: Fragen zur gemeinsamen Immobilie und dem Kreditvertrag

  • Hallo zusammen,
    meine Ex und ich bewohnen seit einem Jahr als getrennte Eltern eine gemeinsam erworbene Immobilie - weil sie wohl offenbar nichts bezahlbares findet.
    Sie wollte eigentlich mit ihrem neuen Partner zusammenziehen, was sich jetzt aber aufgrund seiner vor kurzem erhaltenen Kündigung erst einmal als schwer gestaltet...
    Lange Rede, kurzer Sinn: Ihr kam nun die Idee, da ich ja die Immobilie verkaufen und mit den gemeinsamen Kindern wegziehen möchte, dass ich schon vor ihr ausziehen könnte...
    Das hatte ich bislang noch gar nicht im Kopf und die Idee klang gut und ich begab mich auf die Suche nach einer Wohnung.
    Ich hatte gesagt, dass sie aber von mir keinen Cent für die Rate, für die Nebenkosten oder sonst etwas bekommen werde und sie selbst dafür sorgen müsse, das bezahlen zu können.
    Dem stimmte sie auch zu.
    Aber in der darauffolgenden Nacht kam mir ein Gedanke, der mich nicht mehr los lässt:
    Wir stehen BEIDE im Kreditvertrag drin. Wenn die auch nur einmal die Rate nicht bezahlt, dann bin ich ja am Ende der Dumme und muss dann auch noch dafür aufkommen, dass sie ein Dach über dem Kopf hat....
    Gibt es eine Möglichkeit aus diesem Kreditvertrag heraus zu kommen oder sich mittels einem zusätzlichen "Vertrag" o.ä. abzusichern, damit ich nicht zur
    Kasse gebeten werde, falls meine Ex nicht (mehr) zahlt?
    Ich will hier unbedingt raus aus der Bude, weil mich diese Art des Zusammenlebens echt fertig macht und ich glaube, dass auch die Kids mittlerweile darunter leiden...

    Dem Verkauf der Wohnung hat sich bislang nicht zugestimmt... und lt. meiner Anwältin muss sie dem Verkauf zustimmen, solange wir noch nicht geschieden sind.
    Erst wenn die Scheidung durch ist, kann sie mich wohl nicht mehr blockieren... so lange will ich aber mit dieser Person nicht mehr unter einem Dach leben...

    Wenn mir von Euch jemand einen Tipp hat, wäre ich sehr dankbar.

    Viele liebe Grüße und noch einen schönen Sonntagnachmittag.

  • Hallo SingleDadOf3,


    Wenn der Vertrag auf gesamtschuldnerische Haftung lautet, kannst du nur mit dem Kreditgeber reden.


    Denke aber der lässt nicht mit sich reden.


    edy

    neuer Benutzer

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