Hausrate wenn nur einer im Haus wohnt

  • Hallo,


    wir haben ein gemeinsames Haus welches noch nicht abgezahlt ist. Wir sind auch aktuell noch in der Trennung und ich bin bereits ausgezogen. Bei der Trennung der Konten kam jetzt die Frage auf, was mit der Hausrate passiert. Um das Thema so einfach wie möglich zu handhaben, wird meine Frau die Rate bezahlen, da Sie weiterhin mit den Kindern im Haus wohnen bleibt. Ob es Verkauft wird, oder Sie mich irgendwie anders auszahlt steht noch nicht fest.

    Jetzt kam aber die Frage auf, was mit den Restschulden ist. Wenn Sie die Rate zahl, sagt sie natürlich, dass Sie ja auch mehr von den Schulen abzahlt als ich und das möchte sie am Ende verrechnen. Meiner Meinung nach ist das aber zu kurz gedacht. Sie bezahlt ja dafür keine Miete im Haus und mir bezahlt sie auch sonst keinen Ausgleich, dass Sie mit den Kindern darin wohnen bleibt. Das haben wir so vereinbart. Ist die Rate für Sie dann nicht einfach die Miete?

    Was ist nun mit den Restschulden? Für mich bleibt es dabei: Am Ende werden die Schulden durch zwei geteilt, egal wie viel Sie jetzt durch die monatlichen raten zusätzlich abträgt. Was ist da die Regelung? Oder ist es egal, weil wir eh beide im Kreditvertrag stehen?


    Vielen Danke!

  • Ja, im Grunde muss sie dir eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung deiner Hälfte zahlen.

    Das könnte man dann mit der Zinstilgung verrechnen.



    "Ob es Verkauft wird, oder Sie mich irgendwie anders auszahlt steht noch nicht fest."


    Das würde ich bald klären. Gibt sonst endlos Ärger ...

  • Hallo,


    Kredit zahlen weiterhin beide ab. Du kannst von ihr, für deinen Teil der Wohnung ( die Hälfte gehört ja dir), eine Nutzungsentschädigung verlangen.


    edy

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  • Noch ein Gedanke dazu, wenn Zins und Tilgung auf beide Partner verteilt wird, wächst auch das gemeinsame Vermögen am Haus.

    Ich gebe Gauss hier Recht, eine zeitnahe Lösung sollte gefunden werden.


    Gruß


    frase

  • Wir haben das aus Einfachheitsgründen so gelöst: Wir tragen beide 50% der Rate, sie trägt die laufenden Kosten als Bewohnerin. Wenn wir es mal veräußern, dann teilen wir den Erlös auch zu 50% auf. Ich bekomme keine Nutzungsentschädigung, sie muss sich dafür einen Wohnvorteil als Einkommen anrechnen lassen. Alle anderen Varianten sind so rechenaufwändig und erklärungsbedürftig, das führt nur zu Diskussionen und zu Streit.


    Im Verhältnis komme ich damit noch günstiger weg, aufgrund des dadurch entfallenen Trennungsunterhalts. Den Tilgungsteil der Rate bekomme ich ja irgendwann zurück. Für meine noch-nicht-ex ist es auch ein Deal, für den Trennungsunterhalt plus ihre 50% Rate würde sie mit viel Mühe vielleicht eine kleine Wohnung bekommen, aber kein Haus für 3 Kinder und Hund.