Kindesunterhalt Neue Ehe neues Kind

  • Hallo


    Ich verdiene 2000€ Netto


    Ich habe aus der ersten Beziehung eine 11 Jährige Tochter wo Ich Unterhalt zahle.



    Nun neue Freundin / Partnerin

    Im Dezember heirate ich Sie und im Januar gibt es Nachwuchs Aus der Neuen Beziehungen.


    Wird Sich dadurch etwas am Unterhalt ändern für mich?

  • Das wirst du zunächst außergerichtlich mit dem Unterhaltsgläubiger klären müssen. Also dem Kind bzw. dessen gesetzlichem Vertreter.


    Inwieweit allgemein eine Änderung überhaupt möglich wäre, lässt sich anhand der gemachten Angaben nicht feststellen. Beide Kinder stehen jedenfalls im gleichen Unterhaltsrang.

  • Auf welcher Grundlage zahlst du aktuell Unterhalt?

    Abhängig vom Selbsthalt: Kannst du auch mit Berücksichtigung einer weiteren Unterhaltsverpflichtung den Unterhalt zahlen?

    Alle Kinder sind untereinander gleichberechtigt und gehen der neuen Ehefrau bzw. der Mutter des neuen Kindes vor. Auch innerhalb der ersten drei Jahre. Ein weiteres Kind führt meist zu einer Herabstufung in eine niedrigere Einkommensstufe der DTe. Jedoch nur, wenn bislang mehr als Mindestunterhalt (in der ersten Einkommensstufe) gezahlt wurde. Wenn du bisher "nur" Mindestunterhalt zahlst, ändert sich durch ein weiteres Kind grundsätzlich nichts – außer es liegt ein Mangelfall (unterhalb des Mindestunterhalts) vor.