hallo, meine fragestellung betrifft die unterhaltsabfindung.
ich habe eine einmalige unterhaltsabfindung erhalten und mein anwalt hat für seine kostenberechnung diesen betrag zum zugewinnausgleich gerechnet. ist dies berechtigt?
lg
hallo, meine fragestellung betrifft die unterhaltsabfindung.
ich habe eine einmalige unterhaltsabfindung erhalten und mein anwalt hat für seine kostenberechnung diesen betrag zum zugewinnausgleich gerechnet. ist dies berechtigt?
lg
guten morgen,
also die anwaltskosten, welche du beglichen hast, wurden nachträglich dem zugewinn wieder hinzugefügt? so als hättest du diese gar nicht bezahlt, d.h. dein zugewinn hat sich erhöht - oder wie darf ich das verstehen?
hallo, danke für die antwort und frage.
der betrag meiner unterhaltsabfindung wurde als streitwert( güterrecht - zugewinn) für die berechnung der anwaltskosten vorgenommen. gehört die unterhaltsabfindung als streitwert ( Unterhalt ehegatten) für die berechnung der anwaltskosten? und wenn - in welchem fall erändert es die anwaltskosten?
lg
Hallo jungefrau,
vielleicht hilft dieser link etwas weiter:
Streitwert des Unterhaltsprozesses
lg
edy
hallo, vielen dank für die antwort und dem link, aber meine frage ist damit nicht komplett beantwortet. beispiel - ich bekomme 200,-- monatlich unterhalt für 5 jahre. 2 jahre also ein betrag von 4800,-- werden als unterhaltsabfindung ausgezahlt und die 3 jahre monatlich 200,-- euro.
welcher betrag wird zur berechnung der anwaltskosten herangezogen?
lg