brto

  • Vielen Dank für diesen insgesamt erhellenden Thread und das Engagement. Habt ihr Erfahrungen, ob es zu Regressforderungen vom SA bezüglich der Grundsicherung der Eltern (seit 5 Jahren in GS aufgrund der zu niedrigen Rente) kommen kann oder erst der Zeitpunkt ab der Aufforderung vom SA bezüglich der Offenlegung der finanziellen Situation gilt.


    Von der Gesetzesänderung Ende 2019 hatte ich nichts mitbekommen und wurde bis jetzt weder von meinen Eltern noch vom SA kontaktiert worden. Kürzlich haben meine Eltern aber ein Dokument zur Unterhaltsprüfung erhalten, in der sie angeben müssen, welchen Berufen ihre Kinder nachgehen und ob sie über die besagte Grenze kommen. Ich arbeite im Vertrieb und lag als Angestellter je nach Geschäftsabschlüssen mal unter der 100.000€ Grenze bezüglich der Gesamteinkünfte und mal auch drüber (Im Schnitt der letzten Jahre ca. 105.000€). Das wird sich aber heuer und im kommenden Jahr wegen der langen Elternzeit meiner Zwillinge ändern. Wird so etwas auch berücksichtigt oder gilt nur stumpf die Zahl >>Summe/Gesamtbeitrag der Einkünfte<< in der letzten zur Verfügung stehenden Einkommenssteuererklärung?

  • Hallo brto,


    meine Mutter bezog auch GS und später Hilfe zur Pflege. Es war alles vor dem AEG, daher mit heutiger Gesetzgebung nicht mehr zu vergleichen.

    Den Beruf können deine Eltern ja kennen und angeben, über das Einkommen müssen Sie ja nicht Bescheid wissen.


    Eine Rückwirkende Regressforderung gibt es nach meiner Kenntnis nicht, selbst wenn im Antrag der Eltern hier Ungenauigkeiten auftraten.

    Das Amt muss erst eine RWA an dich schicken, ab da geht dann eine mögliche Forderung.


    Warte also ab, es gilt erstmal die Vermutung, das du unter der Grenze liegst.


    Gruß


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