Guten Morgen, ich bin erst heute diesem Forum beigetreten, da es hier gute Beiträge mit äußerst Konstruktiven Antworten gibt.
In der Hoffnung, auch in meiner Situation ein paar nützliche Tipps und Vorschläge zu erhalten, möchte ich meine Situation kurz schildern. Ich bin seit 2007 geschieden und habe einen 22jährigen Sohn und eine 20 jährige Tochter, die seit 2005 nicht mehr bei mir leben. Meine Tochter befindet sich derzeit in einer schulischen Ausbildung. Meinem Sohn wurde eine 85%ige geistige Behinderung attestiert. Er ist seit 5 Jahren in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Beide Kinder haben Ihren Wohnsitz bei der Mutter (Ex-Frau). Meine Ex-Frau ist seit der Schwangerschaft meines Sohnes beruflich nicht mehr aktiv und bildet mit meinen Kindern eine Bedarfsgemeinschaft. Meine Unterhaltszahlungen für beide Kinder gehen zu 100% auf das Kto. meiner Ex-Frau und wird entsprechend verrechnet. Meine Tochter wird im kommenden Jahr fertig sein und da mache ich mir gar keine Sorgen. Bei meinem Sohn ist das halt anders. Er bekommt Kindergeld und eine Wiedereingliederungshilfe, die aber an seinen Arbeitgeber ausgezahlt wird. Vom Arbeitgeber erhält er dann lediglich ein Taschengeld. Den Rest muss ich mit ca. 250€ ausgleichen. Von meiner Ex-Frau kommt nichts, da sie angeblich gesundheitlich nicht in der Lage ist zu arbeiten und sie sich zudem um den Sohn kümmern muss ( der ist aber von 6:00 bis 17:00 auf der Arbeit und von 17:30 bis …,mit seinen Kumpels unterwegs). Ich würde mal gerne eure Meinungen und Tipps wissen, ob dem Jungen nicht viel mehr Rechte zustehen, inwieweit meine Ex-Frau sich beim unterhalt beteiligen muss und wie lange / ob ich überhaupt noch verpflichtet bin, Unterhalt zu zahlen. Ich habe schon mehrfach Juristen kontaktiert, ist für diese bisher ein heikles Thema gewesen. (Ich lasse die Situation aktuell eskalieren und zahle den Unterhalt z.Zt. nicht aus)
Ich freue mich auf eure Antworten