Zwangsgeld Versorgungsausgleich

  • Hallo,


    Mir wurde ein Zwangsgeld erteilt weil ich den Versorgungsausgleich zu spät abgegeben habe.


    Der Versorgungsausgleich ist jetzt abgegeben und wurde bearbeitet. Trotzdem habe ich heute Post vom Gerichtsvollzieher wegen dem Zwangsgeld erhalten. Ich dachte das Zwangsgeld wird automatisch aufgehoben.


    Muss der Richter nicht das Zwangsgeld nach erfüllter Pflicht aufheben?

  • Hi,


    Zwangsgeld ist vom Ordnungsmittel zu unterscheiden. Für Zwangsgelder sind § 35 FamFG iVm §§ 883 ff ZPO. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist ein Zwangsgeld dann erledigt, wenn vor Rechtskraft des Beschlusses die Auflage erfüllt ist. Man wehrt sich in dieser Phase mit sofortiger Beschwerde. Erfolgt die Erfüllung erst nach Rechtskraft, so ist der Beschluss vollstreckbar. Da bleibt dann nur die Vollstreckungsgegenklage, § 767 ZPO.


    TK

  • Was heißt vor Rechtskraft?

    Ich muss jetzt eine Vermögensauskunft abgeben. Ist dann die Rechtskraft schon eingetreten ?

  • Hi,


    bei einer sofortigen Beschwerde haben wir eine Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses. Eine Rechtsmittelbelehrung ist dem Beschluss üblicherweise beigefügt. Die Vermögensauskunft musst du nur dann abgeben, wenn du nicht zahlst. Um welchen Betrag geht es eigentlich? Es hat doch wohl auch schon Vollstreckungsversuche gegeben? Wahrscheinlich ist die 2-Wochen-Frist schon lange abgelaufen. Wann hat man denn die Unterlagen eingereicht?


    TK