Hallo zusammen,
ich brauche euren Rat.
Ich bin gerade mit meiner Ex-Frau dabei den Kindesunterhalt für meine zwei Kinder (7, 10) aus erster Ehe neu zu berechnen.
Wir sind beide wieder verheiratet und ich habe in der neuen Ehe ein weiteres Kind (2).
Nun meine Fragen:
- Können die Kita-Gebühren (ca. 400 EUR) meines "neuen Kindes" bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens in Abzug gebracht werden?
- Meine Frau arbeitet aktuell 60% und verdient ca. 2.000 EUR. Ich habe gelesen *, dass man die neue Frau als weitere unterhaltsberechtigte Person anrechnen kann und so eine Herabsetzung in der Düsseldorfer Tabelle erfolgen kann (kein Mangelfall). Zumindest, sofern die neue Frau wirklich unterhaltsberechtigt ist. Mein bereinigtes Nettoeinkommen liegt irgendwo zwischen 4.000 und 5.000 EUR. Wann ist die Ehefrau unterhaltsberechtigt?
Link zu konkurrierenden Anwaltsbüro entfernt!!!
Grüße