Hallo Forum,
zu folgendem Fall bitte ich um eure Hilfe:
Wenn in einem Scheidungsprozess einer der Beteiligten bewusst einen Grundbucheintrag nicht als Vermögenswert angegeben hat, ist damit für die andere Partei wie umzugehen?
Der Grundbucheintrag erfolgte während der Ehe. Ein Ehevertrag liegt nicht vor.
Freue mich auf eure Sichtweisen.
Vielen Dank im Voraus.