Verwendung Unterhaltsvorschuss

  • Hallo Forum,


    Ich benötige eure Hilfe zu einem Thema:


    Wie wird der Unterhaltsvorschuss beantragt?

    Wovon ist die Höhe der Zahlung abhängig?

    Steht das ausgezahlte Geld ausschließlich dem zu versorgenden Kind zu oder ist es "frei verfügbar?"


    "Ich habe gehört", das eine Mutter die Unterzahlung in Höhe von € 400 zum abbezahlen eines Kredites und sparen benutzt hat.


    Freue mich auf eure Infos.


    Vielen besten Dank im Voraus.

  • Alle gesetzlichen Regelungen findest du im Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen - kurz Unterhaltsvorschussgesetz.


    Über die Zahlung der Unterhaltsleistung wird auf schriftlichen Antrag des Elternteils, bei dem der Berechtigte lebt, oder des gesetzlichen Vertreters des Berechtigten entschieden. (§ 9 UVG)


    Die Höhe der Zahlung ist nach oben hin begrenzt und von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B. Einkommen des Kindes, tatsächliche Unterhaltszahlungen, etc.


    Das Geld steht dem Kind zu, allerdings verwaltet ein Elternteil nun mal alle Geldflüsse für ein Kind. Die gehörte Geschichte ist daher sinnfrei und auch falsch, wenn das Kind im gleichen Zeitraum im Haushalt der Mutter lebte und durch Naturalunterhaltsleistungen versorgt wurde.


  • Das ist interessant, Tabula rasa. Dankeschön für die Infos.


    Allerdings möchte ich nicht derartige Unterstellungen und Verurteilungen in einem öffentlichen Forum zu einem faktischen Sachverhalt erleben.

    Es steht dir hier nicht zu, in diesem Fall meine Geschichte, als sinnfrei und falsch einzustufen.

  • Da irrst du dich. Es steht mir - theoretisch - sogar grundrechtlich zu, jegliche von dir getroffene Äußerung als sinnfrei zu bezeichnen. Das mache ich aber nicht, weil ich gar keinen Anlass dazu habe. Es war auch nicht mein Ansinnen in diesem Beitrag.


    Meine Wertung bezog sich explizit auf die "gehörte Geschichte" und betrifft nicht dich, sondern den Erzähler, der dir diese Geschichte vermittelt hat.


    Sofern das bei dir anders angekommen ist, bitte ich um Entschuldigung.

  • Hi,


    was TR hier in unserem Forum schreiben darf bzw. was unkorrigiert stehen bleibt, das entscheiden die Betreiber und nicht du, Jeffrey. Das mal ganz klar formuliert. Und wir stehen hinter dem, was TR hier geschrieben hat. Weil es einfach zutreffend ist.


    Wie jemand genau die 400 €, die er an Kindesunterhalt bekommt für Tilgung des Kredits nutzen will, bzw. der Tilgung zuordnen kann, ist mir ein Rätsel. Und, selbst wenn der Unterhalt bar geleistet wurde, der Kredit dann auch wieder bar beglichen wurde, wird der Betreuungselternteil das Kind ja in diesem Monat nicht hungern lassen, nicht das Zimmer aufkündigen, die Heizung abstellen, was weiß ich. Auch besteht keine Pflicht der gesonderten Abrechnung (1/2 Pfund Butter, welches nur von dem Kind so nach und nach aufgegessen wird u.s.w.). Die Unterhaltsrente fließt letztlich wie jede Rentenzahlung in den allgemeinen "Haushaltstopf," aus welchem letztlich der Lebensunterhalt gezahlt wird.


    Es gibt ein im Auftrag des Familienministeriums erstelltes Gutachten, welches so knapp 20 Jahre alt ist. Darin wurde erforscht, was Kinder unkl. der verdeckten Kosten wirklich so kosten. Da kam man schon bei einem Kleinkind inkl. der verdeckten Kosten (Miete, Klamotten u.s.w.) auf knapp 400 € im Monat. Und seitdem dürften die Kosten sich nicht reduziert haben. Das muss man einfach wissen. Deshalb ist dieses ewige Gerede, das Elternteil würde sich bereichern, in der Regel dummes Zeug. Es kommt ja nicht von ungefähr, dass erschreckend viele Alleinerziehende mit ihren Kindern an der Armutsgrenze leben.


    Das bitte mal durch den Kopf gehen lassen.


    TK

  • Da irrst du dich. Es steht mir - theoretisch - sogar grundrechtlich zu, jegliche von dir getroffene Äußerung als sinnfrei zu bezeichnen. Das mache ich aber nicht, weil ich gar keinen Anlass dazu habe. Es war auch nicht mein Ansinnen in diesem Beitrag.


    Meine Wertung bezog sich explizit auf die "gehörte Geschichte" und betrifft nicht dich, sondern den Erzähler, der dir diese Geschichte vermittelt hat.


    Sofern das bei dir anders angekommen ist, bitte ich um Entschuldigung.


    Liebe/r User Tabula rasa,


    Schön zu erfahren, dass dir der Artikel 5 so gut bekannt ist!


    Die Bewertung einer Sache ist etwas anderes, als die Be- und Verurteilung einer getroffenen persönlichen Äußerung. Vielleicht beim nächsten den Unterschied beachten, bevor du öffentlich die Sorgen anderer Menschen kommentierst.


    Dennoch, vielen Dank für deinen Input.


  • Hallo timekeeper,


    ist das eine Drohung?

    Ich glaube, du hast dich in deiner Formulierung ziemlich im Ton vergriffen. Ist das euer Umgang mit Usern, die ihr Anliegen wohl und klar formuliert in ein öffentliches Forum tragen und durch andere User öffentlich diffarmiert werden? Und das, weil ein User sich per Artikel 5 dazu berechtigt fühlt, die sachliche Problembeschreibung eines anderen Users als "sinnfrei und falsch" zu bezeichnen. Das ist nicht dein ernst!

    Es gibt sofort eine Admin-Nachricht, weil man eine Etikette wahren sollte, aber bei derartigen Verfehlungen passiert sowas mit einem User der sich das nicht gefallen lässt? Dazu kommt, dass du mir als Moderator ebenfalls öffentlich diese Antwort schreibst. Was passiert hier eigentlich?


    Es gibt nichts an meiner Beschreibung falsch zu verstehen. Und, ob die Beschreibung sinnfrei ist oder nicht, ist nicht der Punkt innerhalb einer Problembeschreibung. Mir ging es um wichtige Anliegen, die ich vernünftig und sachlich beschrieben habe. Der hier im Forum fleißige User Tablua rasa hat sich im Ton vergriffen und mich persönlich verurteilt. Und, weil er gut formulieren kann, wusste er genau was er schreibt. Das ist nicht okay.


    Ich bin auch nicht in das Forum gekommen, um meine kostbare Zeit mit dieser Art von Nachrichten zu verschwenden.

    Mir wurde freundlich und informiert geantwortet und ich habe mich entsprechend freundlich bedankt.


    Es ist schon erschreckend zu erleben, dass ich die virtuelle Begegnung mit einem kritikunfähigen Menschen machen muss, der zum Selbstschutz das Grundgesetz anführt, statt einfach einen Fehler, kein Mensch ist fehlerfrei, zu zugeben, sich zu entschuldigen und gut ist. Das mich am Ende noch der Moderator in einem unangemessenen und unverhältnismäßigen Ton öffentlich maßregelt, ist der Knaller! Als sei ich irgendein Community-Schädling der Stress machen will. Hallo ... ich bin ein äußerst seriöser Nutzer der nur wichtige Anliegen hatte.


    Ein Verhaltens-Kodex ist individuell und besteht aus klaren Regeln und einem Gleichbehandlungs-Prinzip. Aber in erster Linie aus menschlicher und gerechter Feinfühligkeit. Gleiches Recht für alle Beteiligten. Ihr macht das hier schon sehr lange und solltet doch wissen, dass sich jeder Mensch hier in einer Community mit seinen Sorgen anvertraut und Fair und vernünftig in den Dialog gehen will. Persönliche Be- und Verurteilungen von bestmöglich formulierten Sachverhalten sollten nicht stattfinden.



    Das bitte auch mal durch den Kopf gehen lassen.

  • "Die Bewertung einer Sache ist etwas anderes, als die Be- und Verurteilung einer getroffenen persönlichen Äußerung."


    Wodurch soll sich dieser Unterschied kennzeichnen? Aus juristischer Sicht wird die freie Meinungsäußerung lediglich durch andere Gesetze eingeschränkt, soweit keine Schranken-Schranke vorliegt. Dazu gehört z.B. das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder auch die Strafbarkeit einer Beleidigung. Ich empfehle dir zum Einstieg in diese Thematik ein bisschen Rechtsprechung dazu zu lesen. Dann stellst du ggf. selbst fest, wie weit du von einer eventuell problematischen Grenze hier entfernt bist.


    "Der hier im Forum fleißige User Tablua rasa hat sich im Ton vergriffen und mich persönlich verurteilt."


    Aus juristischer Sicht habe ich das nicht. Und ich habe dies in einem weiteren Beitrag nochmals klargestellt und mich für den Falle eines Missverständnisses entschuldigt.


    "Es ist schon erschreckend zu erleben, dass ich die virtuelle Begegnung mit einem kritikunfähigen Menschen machen muss, der zum Selbstschutz das Grundgesetz anführt, statt einfach einen Fehler, kein Mensch ist fehlerfrei, zu zugeben, sich zu entschuldigen und gut ist."


    Der einzige Fehler, den ich gemacht habe, war eine ggf. missverständliche Formulierung. Für diese habe ich mich bereits entschuldigt. Dein Urteil über meine Kritikfähigkeit ist in Anbetracht des bisherigen Gesprächsverlaufes bemerkenswert.


    "kostbare Zeit"

    "ich bin ein äußerst seriöser Nutzer der nur wichtige Anliegen hatte."

    "bestmöglich formulierten Sachverhalten"


    Selbstbewusstsein ist gute Basis für eine juristische Laufbahn.

  • Jeffrey,

    ich kann eine Verurteilung deiner Person nicht erlesen aus dem ganzen... Und unterstellt hat dir so wie ich das lese, auch niemand etwas.

    Es wurde lediglich Bezug genommen auf dein beschriebenes "Ich habe gehört" , mehr nicht.


    Eine Drohung, wie du wahrnimmst, konnte ich in Timekeepers Zeilen auch nicht erkennen, und ich musste mir das ganze echt mehrfach durchlesen.


    Ich schlage vor, zu den sachlichen Fragen und Antworten der Eingangsthematik zurückzukehren von User Jeffrey, alles andere führt doch eher zu ... nichts.

    Oder ?

  • hiermit schließe ich dieses Thema,


    Ich denke es wurde genug "verschiedenes geschrieben ".


    Jeffrey wünsche ich viel Erfolg in ggf. anderen Foren


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • edy

    Hat das Thema geschlossen