Hallo,
ich und meine Freundin wollen heiraten. Es ist so, dass sie seit einigen Jahren ca. 20 Stunden/Woche freiberuflich arbeitet, jedoch aus freien Stücken in keine gesetzliche oder private Rentenversicherung einzahlt. Eine Krankheit oder Erziehungszeit eigener Kinder steht einer Erhöhung ihrer Arbeitszeit bzw. dem Aufbau einer eigenen Altersabsicherung nicht entgegen.
Wenn wir nun heiraten und sie weiter so reduziert und ohne eigene Rentenversicherung arbeitet wie bisher, erwirbt sie gemäß Versorgungsausgleich automatisch die Hälfte meiner Rentenansprüche ab Zeitpunkt der Heirat, ohne dass Sie je einen eigenen Beitrag zur Altersvorsorge geleistet hätte, ist das richtig?
Dass sie später - wenn es zu einer Scheidung käme (hoffen wir es nicht) - einen Teil meiner Rente beanspruchen kann, weil sie durch die Erziehung eines gemeinsamen Kindes oder durch Berufsunfähigkeit nicht dazu in der Lage gewesen ist, eine eigene Rente aufzubauen, wäre selbstverständlich OK für mich.
Wenn aber das beides nicht der Fall ist, würde ich das etwas unfair finden, denn ich möchte im Alter einen gewissen Standard waren und meine zukünftige Ehefrau vielmehr z.B. über eine Regelung im Ehevertrag dazu bringen, besser auf eigenen Füssen zu stehen bzw. rechtzeitig für eine gemeinsame Absicherung im Alter mit zu sorgen. Gibt es eine elegante Lösung oder Formulierung, wie wir diese Angelegenheit in einen Ehevertrag mit aufnehmen und regeln können?
Danke und viele Grüße
erdman