Servus,
ich hab an euch eine Frage, welche mir schon lange im Hirn rumgeistert.
Folgendes:
- Die Kinder Leben gerade zum Großteil bei mir (3 Stück)
- Zukünftig wird es wohl 50/50 sein
- Ich hab bei der Scheidung das gemeinsame Haus rausgekauft
- Ich erwarte eine Schenkung, mit der ich den Kredit vollständig Tilgen kann
- Ich wohne in BW
Bei der Scheidung, damals noch 50/50-Modell, wurde vor Gericht die Tilgung des Hauses anerkannt bei der Berechnung des Kindesunterhalts abzüglich des Wohnviertels.
Wenn ich jetzt aufgrund der Schenkung den Kredit abbezahle bin ich eigentlich der Dumme oder? Denn dann darf ich wieder mehr Kindesunterhalt zahlen oder?
Ist das richtig oder falsch? Eine Schenkung, ein Erbe oder sonstiges Barvermögen ändert doch grundsätzlich nichts am Unterhalt, sondern nur das Bereinigte monatliche Einkommen! So denke ich zumindest…
Sollte ich also lieber das Geld anlegen oder was anderes damit machen? Was ja eigentlich totaler Blödsinn ist solange man noch seine Immobilie abbezahlt!
Hatte den, oder ein ähnlicher, Fall schon jemand?
Mit freundlichen Grüßen
Marc