Schenkung - Haus abbezahlen oder Kredit weiter Tilgen

  • Servus,


    ich hab an euch eine Frage, welche mir schon lange im Hirn rumgeistert.
    Folgendes:

    - Die Kinder Leben gerade zum Großteil bei mir (3 Stück)

    - Zukünftig wird es wohl 50/50 sein

    - Ich hab bei der Scheidung das gemeinsame Haus rausgekauft

    - Ich erwarte eine Schenkung, mit der ich den Kredit vollständig Tilgen kann

    - Ich wohne in BW


    Bei der Scheidung, damals noch 50/50-Modell, wurde vor Gericht die Tilgung des Hauses anerkannt bei der Berechnung des Kindesunterhalts abzüglich des Wohnviertels.
    Wenn ich jetzt aufgrund der Schenkung den Kredit abbezahle bin ich eigentlich der Dumme oder? Denn dann darf ich wieder mehr Kindesunterhalt zahlen oder?

    Ist das richtig oder falsch? Eine Schenkung, ein Erbe oder sonstiges Barvermögen ändert doch grundsätzlich nichts am Unterhalt, sondern nur das Bereinigte monatliche Einkommen! So denke ich zumindest…


    Sollte ich also lieber das Geld anlegen oder was anderes damit machen? Was ja eigentlich totaler Blödsinn ist solange man noch seine Immobilie abbezahlt!

    Hatte den, oder ein ähnlicher, Fall schon jemand?


    Mit freundlichen Grüßen

    Marc

  • Marc1986

    Hat den Titel des Themas von „Erbe- Haus abbezahlen oder Kredit weiter Tilgen“ zu „Schenkung - Haus abbezahlen oder Kredit weiter Tilgen“ geändert.
  • Hallo Marc,


    wie hoch ist denn der Hypotheken-Zins ?


    Zahlt die Mutter Kindesunterhalt ?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Marc,


    ja das ist leider so, lieber die Schenkung nicht dafür verwenden das Haus abzuzahlen. Der Wohnvorteil/Wohnwert (Miete die du erzielen könntest falls du das Haus vermietest) wird dir als als fiktives Einkommen hinzugerechnet, siehe Süddeutsche Leitlinien Pkt. 5. Dann würdest du entsprechend höher in der DDT eingruppiert. Den Wohnvorteil kannst du nur mit dem Kredit (seit 2022 Zins + Tilgung, Beschluss BGH XII ZB 233/21) neutralisieren. Einfache Rechnung: sollte dein Haus eine ortsübliche Miete iHv 1.000 EUR erzielen solltest du einen Kredit in gleicher Höhe haben um den Wohnvorteil zu neutralisieren.

  • Hi,


    Zins und Tilgung sind 1800€.
    Sie zahlt keinen Kindesunterhalt, da sie arbeitslos ist und mit Ärztlichen Bescheinigungen um die Ecke kommt sobald ein Jobangebot da ist.
    wohnvorteil ist ca. 1100€.

    Naja, eines ist auf jeden Fall sicher: Ohne Anwalt geht wohl nichts! Ist zwar teuer, aber ohne wäre es wohl noch kostspieliger. Tolles System!


    Danke euch für eure Antworten.

  • Warum geht ohne Anwalt nichts?

    Du kannst ihr doch deine Rechnung senden (wenn zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt relevant) und genau das was du ausgerechnet hast überweisen. Sollte sie damit nicht einverstanden sein, muss sie sich um eine Berechnung kümmern. Ob sie dies bei einem Anwalt aufgrund ihrer finanziellen Situation überhaupt macht bleibt abzuwarten. Sollte sie dies dann trotzdem machen und die Forderung weitaus höher ausfallen kannst du noch einen eigenen Anwalt einschalten zur Überprüfung.

    Es sieht so aus, dass du mehr finanzielle Mittel als sie hast, dann lass sie doch zuerst tätig werden, wenn sie was von dir fordern möchte.

  • Hallo Grogu,

    Naja da hast du schon teilweise recht. Das Problem ist, das Sie eigentlich Vermögend ist, aber kein monatliches Einkommen hat und ich ein ziemlich gutes Einkommen aber Null Vermögen. Habe das Haus aus der Scheidung übernommen und arbeite 32h als Architekt. Kenne mich mit dem ganzen Thema leider viel zu wenig aus und das bisschen, was ich jetzt schon weiß ist leider viel zu wenig. Wenn ich mich gegenüber Ihren Forderungen falsch verhalte oder so dann ist es auch wieder doof. Bei ihr geht sowas, wenn auch nicht offensichtlich immer über den Anwalt, und gefühlt will er mir immer eine Falle stellen.
    Mir geht es halt eher darum, dass wenn ich Geld bekomme, z.B. aus einer Schenkung oder Erbe, und es auf dem Konto liegen lasse ist das nicht relevant für den Unterhalt. Zahle ich aber damit mein Haus ab(der feuchte Traum eines jeden mit massiven Schulden) bin ich eigentlich der Dumme oder?

  • Ja, das ist echt blöd.

    Darüber habe ich mich auch schon geärgert.

    Wenn man 200.000 € auf dem Konto hat, ist das egal.

    Kauft man davon aber ein Haus, wird einem der Wohnwert angerechnet.