Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir hier ein wenig helfen.
Hier ein paar Fakten:
- binationale Ehe seit 23.12.2020
- Mann im Mai 2021 nach Deutschland gekommen
- getrennt lebend seit ende September 2022
- Oktober 2023 Anwalt Gegenseite fordert Trennungsunterhalt (Unterlagen sollen vorgelegt werden Okt 22- Sep 23) - somit 1 Jahr später
- Ehemann nutzt es als Druckmittelt, erst will er die Scheidung nicht weil er seine Frau liebt, lässt sie sich scheiden will er Trennungsunterhalt
- Ehemann Einkommen Okt. 2022 ca. 1500 EUR
- Ehemann November 2022- ende August 2023 kein Einkommen (keine Arbeitserlaubnis)
- Ehefrau (von der Unterhalt verlangt werden soll) Einkommen Oktober, November 2490 EUR (netto)
- Ehefrau im August Kündigung zum ende 11/22 erhalten so das vom Netto der Monate Geld weg gelegt wurde um in der Arbeitslosigkeit über die Runden zu kommen
- Ehefrau arbeitslos 12/22 bis ende 08/23 ( 1350 EUR)
Zu meinen Fragen:
1. Kann für den rückwirkende Zeitraum überhaupt Trennungsunterhalt verlangt werden? Ich habe gelesen das Trennungsunterhalt sofort bei Trennung erfolgen muss
2. Wie berechnet man das in etwa die Einkommen der gewünschten 12 Monate / 12? Wo ich dann auf im Schnitt 1600 und ein paar Zerquetschte komme?
3. Der Anwalt der Gegenseite möchte eine außergerichtliche Klärung/ Einigung, ich denke zum Vorteil des Mandanten, besser hier das Gericht klären zu lassen?
Ich möchte vorher nur wissen in welche Richtung es gehen kann. Die Gegenseite schuldet mir eine Menge Geld, wenn ich nicht funktioniere will er noch mehr
Vor allem mein jetziges netto weicht stark von dem Netto der ersten Monate die gewünscht sind ab, nach Abzug von Miete , Schulden , Kredit etc. bleibt mir aktuell kaum etwas zum leben.
Ich freue mich auf ein paar hilfreiche Tipps und Antworten