Trennungsunterhalt- Mann

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe ihr könnt mir hier ein wenig helfen.


    Hier ein paar Fakten:


    - binationale Ehe seit 23.12.2020

    - Mann im Mai 2021 nach Deutschland gekommen

    - getrennt lebend seit ende September 2022

    - Oktober 2023 Anwalt Gegenseite fordert Trennungsunterhalt (Unterlagen sollen vorgelegt werden Okt 22- Sep 23) - somit 1 Jahr später

    - Ehemann nutzt es als Druckmittelt, erst will er die Scheidung nicht weil er seine Frau liebt, lässt sie sich scheiden will er Trennungsunterhalt

    - Ehemann Einkommen Okt. 2022 ca. 1500 EUR

    - Ehemann November 2022- ende August 2023 kein Einkommen (keine Arbeitserlaubnis)

    - Ehefrau (von der Unterhalt verlangt werden soll) Einkommen Oktober, November 2490 EUR (netto)

    - Ehefrau im August Kündigung zum ende 11/22 erhalten so das vom Netto der Monate Geld weg gelegt wurde um in der Arbeitslosigkeit über die Runden zu kommen

    - Ehefrau arbeitslos 12/22 bis ende 08/23 ( 1350 EUR)



    Zu meinen Fragen:


    1. Kann für den rückwirkende Zeitraum überhaupt Trennungsunterhalt verlangt werden? Ich habe gelesen das Trennungsunterhalt sofort bei Trennung erfolgen muss

    2. Wie berechnet man das in etwa die Einkommen der gewünschten 12 Monate / 12? Wo ich dann auf im Schnitt 1600 und ein paar Zerquetschte komme?

    3. Der Anwalt der Gegenseite möchte eine außergerichtliche Klärung/ Einigung, ich denke zum Vorteil des Mandanten, besser hier das Gericht klären zu lassen?



    Ich möchte vorher nur wissen in welche Richtung es gehen kann. Die Gegenseite schuldet mir eine Menge Geld, wenn ich nicht funktioniere will er noch mehr :(

    Vor allem mein jetziges netto weicht stark von dem Netto der ersten Monate die gewünscht sind ab, nach Abzug von Miete , Schulden , Kredit etc. bleibt mir aktuell kaum etwas zum leben.



    Ich freue mich auf ein paar hilfreiche Tipps und Antworten

  • Unterhalt braucht nur ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, ab dem er gefordert wurde.

    Rückwirkend geht also nicht.


    Wie der Trennungsunterhalt berechnet wird, kannst du googeln.

    Im Grunde ist es so, dass euer beider Einkommen addiert und dann durch 2 geteilt wird.

    Wenn also dann dein Mann weniger verdient, musst du ihm die Differenz zur Hälfte zahlen.

    Mal ganz vereinfacht: Du 1600 Er 0, dann musst du ihm 800 zahlen.

    Allerdings ist der Trennungsunterhalt bei kurzer Ehe (< 3 Jahre) eine Einzelfallentscheidung.


    Hast du einen Anwalt?

  • Greift hier nicht auch der Selbstbehalt noch von 1.510 EUR? Somit müsste sie bei deinem Beispiel mit einem Einkommen von 1.600 EUR (angenommen noch nicht bereinigt) doch nicht wirklich etwas übrig bleiben um Trennungsunterhalt zu bezahlen oder übersehe ich etwas?

  • Hi,


    das Hickhack, was gerade bei binationalen Ehen nicht unüblich ist. Wie Gauss schon schrieb, ist Trennungsunterhalt ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung zu zahlen, hier also ab Oktober 2022, wenn ich das richtig verstanden hab. Berechnungsmaßstab sind in der Regel die letzten 12 Monate davor, damit man so einen groben Überblick dahingehend hat, was die Einkommensbasis ist. Dazu kommen auch Weihnachtsgeld, Steuerrückzahlungen u.s.w. Zu bereinigen ist das so ermittelte Gutachten allerdings auch, es gibt Posten, die sich einkommensmindernd auswirken. Etwa die Fahrtkosten zum Job.


    So, und erst dann kommen wir zum addieren der Einkommen und zu einer Aufteilung. Da gibt es aber auch wieder Sachen zu berücksichtigen. Der Berufstätige hat einen Selbstbehalt von 1510,- Euro monatlich, der Nichtberufstätige einen von 1385,-. Dieser Betrag ist also unantastbar.


    Dein Mann hat einen Rechtsanwalt. Aus Gründen der Waffengleichheit kann ich Dir nur dringend empfehlen, dir auch sofort einen zu nehmen. Auch wegen der Drucksituation. Und bitte nicht alleine außergerichtlich mit dem gegnerischen Anwalt eine Vereinbarung treffen.


    TK

  • beherzige den Rat von TK und suche dir dringend einen Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht). Da das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist kannst du ohnehin die Scheidung beantragen, oder hat dies die Gegenseite bereits getan? Und informiere dich auch bzgl. Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe, was bei deinem Einkommen (sofern nicht noch sonstiges größeres Vermögen vorhanden ist) durchaus genehmigt werden könnte.

  • Nee Oktober 2023 ist es dann denn die letzten 12 Monate kam nix von wegen ich möchte Trennungsunterhalt da kam sein Anwalt und meinet ich muss offen legen wegen Trennungsunterhalt

    Oh dann dann bedeutet es ja vom vom Arbeitslosengeld ist gar kein Unterhalt zu zahlen mhhhh


    Wir haben beide einen Anwalt zum Glück ich habe aber meiner Anwältin schon gesagt das sie auf keinen Fall etwas weiterleiten soll an die Gegenseite bevor sie mir nicht sagt was Sache ist. Vor allem mein Verdienst aus dem Jahr 2022 war wesentlich höher wie jetzt udn ich häng mit der großen Wohnung auch noch alleine ( habe ich wegen uns genommen)

  • beherzige den Rat von TK und suche dir dringend einen Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht). Da das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist kannst du ohnehin die Scheidung beantragen, oder hat dies die Gegenseite bereits getan? Und informiere dich auch bzgl. Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe, was bei deinem Einkommen (sofern nicht noch sonstiges größeres Vermögen vorhanden ist) durchaus genehmigt werden könnte.


    beherzige den Rat von TK und suche dir dringend einen Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht). Da das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist kannst du ohnehin die Scheidung beantragen, oder hat dies die Gegenseite bereits getan? Und informiere dich auch bzgl. Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe, was bei deinem Einkommen (sofern nicht noch sonstiges größeres Vermögen vorhanden ist) durchaus genehmigt werden könnte.

    Scheidungsantrag läuft, ist sowieso witzig erst wird mir gesagt ich liebe meine Frau ich stimme der Scheidung nicht zu, dann merkt er sie will nicht mehr - ohhhh dann nehm ich noch bisken mehr Kohle von der gute Dame


    beherzige den Rat von TK und suche dir dringend einen Anwalt (Fachanwalt für Familienrecht). Da das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist kannst du ohnehin die Scheidung beantragen, oder hat dies die Gegenseite bereits getan? Und informiere dich auch bzgl. Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe, was bei deinem Einkommen (sofern nicht noch sonstiges größeres Vermögen vorhanden ist) durchaus genehmigt werden könnte.

  • Bei Ehe unter 3 Jahren Einzelfallentscheidung, heisst ich hab die Chance da gerichtlich natürlich klären zu lassen, dass dieser nicht gezahlt werden soll/ kann wie auch immer? Mein Mann war arbeitslos arbeitet aber seit sagen wir mal dieses Jahr September hat keine Wohnung keine Ausgaben gar nichts. Er lässt sich immer schön von anderen Menschen aushalten, sein Geld geht dann ins feiern und so weiter- klingt böse von mir aber so ist es

  • Jetzt brodelt mein Kopf Selbstbehalt sind 1510, wenn aktuell zb Frau 1800, Mann 1400 Einkommen haben, dann wäre ja logisches denken das die Differenzen also Frau 300 + Mann 0 weil unter Selbstbehalt = 300/2= 150 EUR sind abzgl. weitere Dinge die ggf. abgezogen werden könnten . Oder denk ich da nun auch falsch? :/ Manno oh man das man sich wegen so ner Sch... Gedanken machen muss

  • Hallo Malaki,


    dass du schon eine Anwältin hast ist sehr gut! Gem. § 1605 BGB hast du eine Auskunftspflicht deinem Mann ggü. dein Einkommen der letzten 12 Monate offenzulegen! Warum verzögerst du das?

    Das Macht keinen Sinn, da er sonst evtl. auf Auskunft vor Gericht klagt und dir noch höhere Kosten entstehen.

    Warum musst du dir Gedanken machen? Du hast doch eine Anwältin die das für dich erledigt. Bitte sie im Gegenzug ebenfalls Auskunft über das Einkommen deines Mannes zu verlangen.

    Sobald alle Zahlen auf dem Tisch liegen kann gerechnet werden.


    Stehst du alleine im Mietvertrag? Dann bist du auch alleine dafür verantwortlich diese zu kündigen und dir etwas günstigeres zu suchen.

    Für was dein Mann sein Geld ausgibt kann dir egal sein.


    Es ist auch ratsam (sofern du Trennungsunterhalt bezahlen musst) die Scheidung so schnell wie möglich über die Bühne zu bekommen, da man nur bis zur rechtskräftigen Scheidung Trennungsunterhalt bezahlen muss (sofern du überhaupt etwas zahlen musst). Da dein Mann wieder arbeitet könnte sich das Blatt auch wenden und er könnte dir zu Trennungsunterhalt verpflichtet sein. Konzentriere dich auf die Fakten und lasse die Anwälte rechnen.

  • Ich versuchs noch mal. Du hast ein unglaubliches Chaos angerichtet, was eines mit Sicherheit zur Folge hat: schnelle Scheidung läuft nicht.


    Der Anwalt deines Mannes hat etwas angefordert, was ihm zusteht: nämlich Auskunft über dein Einkommen bzw. Vorlage der Unterlagen, die eine Berechnung möglich machen. Denselben Anspruch hast du umgekehrt, und dann kann man anfangen zu rechnen. Individuelle Bereinigung der Einnahmen, dann sollte der Posten, der den Betroffenen übrig bleibt, durch Ausgleich in etwa gleich hoch sein. Wobei individuelle Belastungen wie etwa Kredite im Einzelfall zu betrachten sind, der Anwalt weiß, wie das geht. Und der Unterhalt kann sich bei wesentlicher Änderung der Einnahmen ändern. Ist doch kein Problem. Nur, es ist völlig blödsinnig, hier bockig irgend etwas zu verweigern, was dem Mann zusteht.


    Was ist die Folge von so einem Verhalten? Die Scheidung verzögert sich ins Unendliche. Du wirst gegebenenfalls zur Herausgabe der Unterlagen verurteilt. Es sind gegebenenfalls Verzugszinsen zu zahlen. Und, Verfahrenskostenhilfe deckt zwar das klassische Scheidungsverfahren ab, diesen Teil. den du alleine zu vertreten hast, aber nicht. Da können also auch noch Kosten auf dich zukommen.


    Das mit der Ehe unter 3 Jahren hast du auch nicht verstanden. Da entfällt in der Regel der Versorgungsausgleich, das hat mit Trennungsunterhalt aber gar nichts zu tun.


    TK