Moin Zusammen,
ich hoffe doch, dass ich hier mit meinen Anliegen in diesem Unterthread richtig bin.
Folgende Frage habe ich, bei der ich alleine nicht ganz auf einen Nenner komme und hoffe hier Ansätze zu finden:
Generelle Ausgangslage:
Aus einer ONS Affäre habe ich eine kleine Tochter. 4 Monate alt. Erfahren habe ich von diesem Umstand erst als Sie zwei Monate alt war. Nicht schön, dass unter solchen Umständen zu erfahren, aber kann man jetzt nicht mehr ändern. Sie ist jetzt da und ich versuche das beste daraus zu machen.
Das Thema Unterhalt kommt auf mich zu und rechne nun ein bissel. Vieles ist mir klar, aber einiges wiederum auch nicht bzw. brauche etwas Denkanstöße.
Ich verdiene ziemlich gut, habe natürlich auch mein Leben dementsprechend ausgerichtet. Bedeutet: auch wenn ich alle wackeligen Posten durchdrücken würde, ein Mangelfall würde nicht zur Debatte stehen. Daher im Hinterkopf behalten.
1. Frage
a. Wohnvorteil: Ich bediene einen Immobilienkredit von 1.5K monatlich. Lt offziellen Mietspiegel für meinen Kaff ist das fast eine 1:1 Beziehung. Heißt, wenn ich den Immokredit vom Wohnvorteil abziehe lande ich bei 0 Wohnvorteil.
Nur verstehe ich nicht, dass ich den Immobilienkredit generell anscheinend nicht als tatschliche Schuldenlast abziehen kann. Mein "Instinkt" sagt mir, letztendlich sind das Schulden, die Cashwirksam mein verfügbares Einkommen reduzieren. Diese waren ja auch schon immer da und ich wusste bis vor paar Wochen nicht, dass ich Unterhaltspflichtig werde und bin. Ist das unter diesen Umständen keine abzugsfähige Schuldenlast?
b. Wie verhält sich das bspw. mit Leasingrate und Konsumentenkredit, die auch schon vorher bedient wurden? Meiner Meinung müsste diese in diesem Fall voll abzugsfähig sein.
2. Ist das richtig, dass bis zu einer BMG im Jahr 2023 87.600 zusätzlich 4% zur Altersvorsorge verwendet werde können und alles was über die BMG liegt zu 24%?
3. Ich habe einen offziellen Homeoffice Vertrag . Separater Arbeitszimmer zu 100% beruflich genutzt. Kann ich so ähnlich wie beim Steuerrecht, die anteiligen Kosten zum Abzug bringen?
4. Nichts desto trotz fahre ich 1xmal die Woche in das offizielle Büro, ca 200km einfache Fahrstrecke. Offiziell muss ich es nicht - ich mache es aber, wegen Networking, Meetings und einfach vor Ort präsent zu sein. Das heißt, ich kriege keine Spesen. Kann ich diese mindernd ansetzen? Was denkt ihr?
5. Ich habe eine Tochter, die bei mir lebt. Bedeutet theoretisch bin ich auch ggb. Ihr auch zu unterhalt verpflichtet. Die KM ist nicht berufstätig, kein Einkommen als Studentin bisher und wird Betreungsunterhalt erwarten. Spätestens wenn Sie zum Jobcenter geht, werde ich von denen angeschrieben. Ich weiss, dassich der KM ein BU zahlen muss und das nach Abzug des Unterhalt für das Baby. Wie wird meine ältere Tochter dabei berücksichtigt? Kann ich ihren KU lt Düsseldorfer Tabelle auch zum Abzug bei Berechnung des Betreungsunterhalt anbringen? Und was ist mit meiner Frau, die auch was verdient aber signifikant weniger. Eine Trennung /Scheidung ist kein Thema bei uns.
Freue mich, wenn Ihr eure Überlegungen dazu teilt.
LG Funkyale