Versicherung

  • Hallo alle zusammen,


    Meine Frau will sich von mir Scheiden, ich bin natürlich geschockt und damit nicht einverstanden, weil wir auch 2 gemeinsame Kinder haben 7 und 2 Jahre alt. Deshalb möchte durch einen Anwalt auch vertreten, beraten werden. Die Rechtschutz Versicherung läuft nur auf mich angemeldet.

    Jetzt die Frage, hat meine noch Ehefrau auch Anspruch auf einen Anwalt über die Versicherung oder wie funktioniert es. Kann mich da bitte aufklären.


    Vielen lieben Dank für die Antwort

  • Hallo Sergio, herzlich willkommen hier im Forum.


    Deine Frage ist nicht unüblich. Ruf bitte bei deiner RSV an und frage, ob es in dem Fall überhaupt eine Kostenübernahme gibt.

    Viele RSV schließen im Kleingedruckten Scheidungsverfahren aus.


    Sicher wird die RSV nicht beide Parteien abdecken,

    Also zeitnah agieren.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    Familienrecht ist in der Regel ausgeschlossen vom Versicherungsschutz. Zwar findet man im Kleingedruckten häufig den Hinweis auf bestehenden Familienschutz. Dies hat aber mit Familienrechtsschutz nichts zu tun. Es bedeutet lediglich, dass auch die einzelnen Familienmitglieder in den Vertragsfällen so abgesichert sind, wie der Versicherungsnehmer selbst.


    TK