Hallo zusammen.
Vielleicht kann mir ja hier ja jemand erklären, wann genau dieser Bedarfskontrollbetrag greift. Y zahlt nach Stufe 3 der düsseldorfer Tabelle für 3 Kinder. Zieht er den Gesamtbetrag von seinem bereinigtem Nettoeinkommen ab, liegt er unter dem Bedarfskontrollbetrag. Sein Anwalt meint, dieser Betrag stünde ihm nicht zu da er keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen hat. Ist das so richtig ? Wäre für etwas Aufklärung sehr dankbar.