Servus und Hallo
Meine Freundin ist geschieden und hat zwei Söhne.
Einer lebt beim Vater und der andere bei ihr.
Ihr Sohn also der bei ihr lebt hat 09/2022 eine Ausbildung angefangen und ist am 15.07.2023 ....18 geworden.
Vor kurzem meldete sich das Jugendamt ca.2 Monate,er soll seine Lohnabrechnung von 09/2022 bis 10/2023 den Jugendamt schicken wegen Neuberechnung Unterhalt für den zweiten Sohn der beim Vater wohnt.
Heute kam die Aufforderung das sie ca.500 € an das Jugendamt zahlen soll.
Also von 09/2022 bis 15.07.2023 wurde es berechnet.
Darf das Jugendamt rückwirkend Geld zurück fordern?
Meines Erachtens nicht oder liege ich da falsch.
Mfg Maik
Bitte nicht auf Rechtschreibung und Grammatik schauen