Hallo!
Ich liege mit meiner Anwältin über Kreuz. Sie möchte den Trennungsunterhalt nach der neuesten Rechtssprechung des BGH vornehmen, bei der beim betreuenden Elternteil ein sogenannter Naturalunterhalt, der sich aus der Differenz zwischen Barunterhalt des nicht betreuenden Elternteils und Bedarf nach dem gemeinsamen Einkommen beider Eltern berechnet.
Einkommen Vater (nicht betreuend ) : bereinigt 2.800 und Mutter frühpensioniert nachweislich bereinigt 5700,- Euro. 5 gemeinsame Kinder. Die 4 Minderjährigen leben bei der Mutter und der Volljährige seit vier Monaten beim Vater.
Nach der alten Rechtssprechung steht dem Vater ein Trennungsunterhalt von ca. 1500 Euro zu. Nach der neuen 1xx . Nun ist die neue Rechtssprechung heftig umstritten. Einige OLG folgen. Andere nicht. Für meinen Gerichtsbezirk habe ich keine Rechtssprechung gefunden. Meine Anwältin sagt, dass in meinem Gerichtsbezirk nach der neuen Rechtssprechung gerechnet wird.
Nun meine Fragen, auf die ich von meiner Anwältin - außer "Die rechnen so!" - keine zufriedenstellende Antwort erhalte. Meine Frage betrifft den vergangenen Unterhalt, bei dem alle 5 Kinder noch bei der Mutter gelebt haben.
In meinem Gerichtsbezirk steht beim Ehegattenunterhalt für 2023
15. Unterhaltsbedarf
15.1 Bedarf nach den ehelichen LebensverhältnissenDer Unterhaltsanspruch des Ehegatten wird bestimmt und begrenzt durch den Bedarfnach den ehelichen Lebensverhältnissen, in den Fällen nachehelichen Unterhalts nachdenjenigen bei der Scheidung. Leistet ein Ehegatte Unterhalt für ein Kind und hat diesbereits die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt (vgl. BGH, FamRZ 2012, 281 Rn. 27),wird das Einkommen vorab um den Kindesunterhalt, das ist der Zahlbetrag, also derTabellenunterhalt nach Abzug von Kindergeld, gemindert, soweit sich daraus nicht einMissverhältnis zum wechselseitigen Lebensbedarf der Beteiligten ergibt (vgl. BGH,FamRZ 1999, 367; FamRZ 2003, 363). Wegen der Behandlung von Erwerbseinkünften des unterhaltsberechtigten Ehegattenaus einer nach Trennung oder Scheidung aufgenommenen oder ausgeweiteten Tätigkeitwird auf das Urteil des BGH vom 13.6.2001 (FamRZ 2001, 986) verwiesen.
Kein Wort zur Anwendung der Rechtssprechung des BGH aus den Jahren davor! Kein Wort zum Bedarf nach dem beiderseitigen Einkommen oder offenem Naturalunterhalt oder Bezug zu den neueren Urteilen. Würde man das anwenden wollen, hätte man es ja schon reinschreiben können?!
Selbst wenn man diese Formulierung auch auf den Naturalunterhalt analog anwenden will - obwohl es dem Wortlaut widerspricht und hätte man es gewollt, es auch so formulieren können. Dann kommt mein nächstes Argument.
Weiterhin wird auf die ehelichen Lebensverhältnisse abgestellt. Die waren sicher nicht so, wie es die neuere Rechtssprechung unterstellt. Denn dann haben die Kinder einen Bedarf von um die 1200 Euro, den die Mutter mit 800 pro Kind aufstockt und sich beim Ehegattenunterhalt abzieht. Nun ist sie nahe dem Selbstbehalt und ich sowieso. Es waren nicht die ehelichen Verhältnisse, dass die Kinder monatlich mit 1200,- versorgt wurden und die Eltern sich auf niedrigstem Niveau versorgt haben! Zweitens führt diese Berechnung nicht zu einem Missverhältnis zum wechselseitgen Lebensbedarf der Beteiligten im Sinne der Leitlinien? Kinder mit 1200,- und je Elternteil 1650 und 1700?
Wie seht Ihr das?
Weitere Frage zu dem Thema. Ein großer Anteil am Einkommen meiner Ex macht der Wohnvorteil mit mindestens 1600 Euro aus. Dies sind ja keine real vorhandenen finanziellen Mittel. Rechnet man nun nach der neuen Rechtssprechung des BGH und zieht bei ihrem Einkommen ohne Wohnvorteil - also real existierende und vorhandene Barmittel - den offenen Naturalunterhalt ab, bleiben ihr 200-300 euro. Das ist doch Irrsinn?! Sie liegt weit unter selbst dem notwendigen Selbstbehalt und auch dem Existenzminimum, finanziert aber angeblich den Kindern je 1200,- Unterhalt!
Könnte man hier argumentativ eine Begrenzung des Abzuges von offenem Naturalunterhalt bis zum notwendigen oder angemessenen Selbstbehalt bei meiner Ex mit Erfolg durchsetzen?
Ich bin echt verzweifelt und finde keine wirkliche Hilfe, sondern eher Desinteresse!
Dankeschön