-
Mulling Vor einer Stunde
Guten Tag
Ich habe mal ein kleines Anliegen.
Wir haben 2017 für einen Anbau bei meinem Elternhaus ein Darlehen aufgenommen. Meinem Vater gehörte das Haus zu diesem Zeitpunkt noch. 2021 habe ich dann das Haus von meinem Vater geerbt. Nur ich stehe im Grundbuch. 2022 kam die Trennung. Sie hat eine Schuldhaftentlassung für das Darlehen unterschrieben. Und vor kurzem sind wir auch geschieden. Meine Frage lautet: hat meine Ex-Frau irgendein Anspruch da wir ja zusammen das Darlehen für den Anbau aufgenommen haben???
Mulling (hierher verschoben)
-
-
Hallo Mulling,
Die Schuldhaftentlassung hast doch du unterschrieben ?
edy
-
Ja das hat sie.
-
-
Ja habe ich auch.
-
Sonst hätte ich ja das Darlehen nicht übernehmen können.
-
Hallo,
Ja habe ich auch.
Na ja, dann hast du doch die Schulden alleine übernommen.
Und ein Zugewinn dürfte in der kurzen Ehezeit kaum entstanden sein. ( Ist aber nicht sicher).
edy
-
Ja das habe ich. Sie hatte ja von 2017 bis 2022 den Kredit bezahlt und ich die restlichen Sachen. Kann sie jetzt von mir zum Beispiel die Summe fordern die sie in der Zeit bezahlt hat?
-
Hallo ,
Kann sie jetzt von mir zum Beispiel die Summe fordern die sie in der Zeit bezahlt hat?
nein diese Summe kann sie von dir nicht fordern.
Vielleicht . eine kleine Summe ( einen evtl.Zugewinn).
edy
-
Guten Tag. Okay. Danke für ihre Info. Wünsche ihnen noch einen schönen Tag.