Verpflichtet Tagesmutter mitzubezahlen?

  • Hallo


    Ich hätte mal eine frage in hinsicht auf eine Tagesmutter. Bei uns ist mit dem Unterhalt alles geklärt. Jetzt geht die Mutter meiner Tochter wieder Halbtags Arbeiten . Sie bekommt einen Teil vom Jugendamt bezahlt und einen Rest muss sie Selbst bezahlen. Es sind 100€. JEtzt sagte sie zu mir ich müsse die hälfte davon bezahlen, stimmt das? Wie ist da das GEsetzt?


    Vielen Dank im Vorraus.


    MFG

  • Hallo Tom180,


    Also du bezahlst Kindesunterhalt.
    Bezahlst du Trennungs-oder Ehegattenunterhalt?
    Wie alt ist die Tochter?


    lg
    edy

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  • Hallo TOM180,


    Solange das Kind keine 3 Jahre alt ist muss die Mutter nicht arbeiten
    gehen und du müsstet auch Unterhalt für die Mutter zahlen.( vorraus-
    gesetzt du bist leistungsfähig).


    Dieser Unterhalt wird z.Z. nicht von dir gefordert.


    d.h mit 50€ die du der Mutter zahlen sollst, kommst du " gut mit weg" .


    lg
    edy

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hi


    Sorry für die späte antwort*g*


    Warum müsste ich Unterhalt an die Mutter bezahlen wenn diese Arbeitet?


    Bin ich verpflichtet die Tagesmutter mitzubezahlen? Unabhängig davon ob sie Arbeiten geht oder nicht?


    MFG


  • Bin ich verpflichtet die Tagesmutter mitzubezahlen? Unabhängig davon ob sie Arbeiten geht oder nicht?


    hallo tom,


    klick mich


    und davon abgesehen hat edy vollkommen recht mit der aussage, dass du froh über die arbeitstüchtigkeit der kindsmutter sein kannst. ich an ihrer stelle würde dich auf den vollen betreuungsunterhalt verklagen und gar nicht arbeiten gehen, wenn du dich wegen einer beteiligung von 50 euro so anstellst! mit dieser haltung schaufelst du dir zu recht, dein eigenes grab.


    ---> Warum müsste ich Unterhalt an die Mutter bezahlen wenn diese Arbeitet?


    du bringst da verschiedenes durcheinander. sie geht doch arbeiten hast du geschildert und fordert anscheinend von daher auch keinen betreuungsunterhalt.
    arbeiten müsste sie eigentlich gar nicht, wie von edy geschildert. hast also diesbezüglich glück gehabt, tust dies aber anscheinend weder korrekt erkennen, noch würdigen! und wahrscheinlich stellst du dich deshalb auch so an, was die kostenteilung der tagesmutter angeht.
    führe dir halt mal vor augen, dass du normalerweise für zwei personen unterhaltspflichtig sein müsstest! das du dies nicht bist, ist dem goodwill deiner ex zu verdanken!