Hallo liebe Community,
Folgender Sachverhalt liegt vor. Bei einer Unterhaltung mit einem Arbeitskollegen, bei der es um die Erhöhung des neuen Kindesunterhalts 2024 und die Erhöhung 2023 ging ist mir aufgefallen, dass mir die Erhöhung 2023 unbeabsichtigt entgangen ist und meiner Ex-Partnerin scheinbar auch. Der Kindesunterhalt ist nach der Stufe 2 der DT tituliert. Nun zu meiner Frage. Ich spiele mit dem Gedanken es ihr zu sagen! Generell gilt ja, versäumter Unterhalt kann nicht zurück gefordert werden. Aber wie ist das, wenn es tituliert ist? Gilt dann das gleiche Prinzip?
LG unfmd Dankeschön