Hallo,
meines Wissen wird der künftige Kindesunterhalt aus dem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet. Ab 01.01.2024 wird bei meinem Ehemann von einem 3-Schichtbetrieb, auf einen 2-Schichtbetrieb umgestellt. Da die Schichtzulagen der Nachtschicht künftig wegfallen, reduziert sich das Nettoeinkommen um ca. 350 €. Der Betrag kann nur geschätzt werden, das monatliche Einkommen variiert.
Aus welchem Einkommen berechnet man den künftigen Kindesunterhalt ab 01.01.2024?
ich freue mich auf Antworten/Erfahrungsberichte.