Unterhaltungsberechtigte schuldet mir Geld.
Kann ich den Unterhalt kurzen um die Schulden anteilig zu verrechnen?
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Hallo Mitarbeiter,
Du schuldest dem Kind Unterhalt,der Unterhaltberechtigte ist eigentlich das Kind, die Mutter/Vater, verfügen über den Unterhalt nur vertreterich für das KInd. Eine Verechnung ist also nicht möglich.
edy