Unterhaltsregelung

  • Unterhaltsrecht = Zivilrecht


    Es gibt deshalb normalerweise keine Behörde, die einem bestätigen kann, dass man keinen Unterhalt zahlen müsste. Das ist immer nur dann der Fall, wenn das Kind von einer anderen Stelle Leistungen bekommt (z.B. vom Jobcenter) und die Unterhaltsrückforderungsansprüche von dieser Stelle geprüft werden. Das ist hier jedoch nie passiert, also hat man gar nichts in der Hand.


    Der Einbürgerungsbehörde kann man daher nur mitteilen, dass man 0 € Unterhalt bezahlt, aber auch nie jemand Unterhalt geltend gemacht hat. Einen Nachweis über Nichts gibt es nicht.