Die Mutter versucht schon darum zu kümmern, aber wie, wenn überall wird die "Türen zu"? Was kann die noch tun?
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Abwarten, wie die Behörde ihre Stellungnahme bewertet und eben auch, dass zwar ein Unterhaltsanspruch des Kindes besteht; sie aber diesen nicht erfüllt.
TK
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Unterhaltsrecht = Zivilrecht
Es gibt deshalb normalerweise keine Behörde, die einem bestätigen kann, dass man keinen Unterhalt zahlen müsste. Das ist immer nur dann der Fall, wenn das Kind von einer anderen Stelle Leistungen bekommt (z.B. vom Jobcenter) und die Unterhaltsrückforderungsansprüche von dieser Stelle geprüft werden. Das ist hier jedoch nie passiert, also hat man gar nichts in der Hand.
Der Einbürgerungsbehörde kann man daher nur mitteilen, dass man 0 € Unterhalt bezahlt, aber auch nie jemand Unterhalt geltend gemacht hat. Einen Nachweis über Nichts gibt es nicht.
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Soooo....jetzt habe ich deutliche Antwort bekommen. Ich bedanke mich Herzlich für Ihre Hilfe und Mühe 🙏🏻