Hallo an alle,
Ich: Verdiene 2400€+Nebenbei 900€=3300€ Netto
Mutter ca. 1400€ Netto
Sohn ist 18 Jahre Alt. Hat 12 Klasse hinter sich und seit 8.2023-11.2025 macht Ausbildung in Jura-Werkstätten (Lebenshilfe) da er seit Geburt ca.30% behindert. Wohnt seit diesem Monat nicht mehr bei Mutter sondern, in eine Einrichtung für menschen mit Behinderung (eigene Zimmer NEUbau) und macht Ausbildung in Jura-Werkstätten (Lebenshilfe).
Bekommt Ausbildungsgeld von Sozial 126€ ( Leistungen gemäß §§ 112 ff SGB III i.V.m § 49 und §64 ff Sozialgesetzbuch-Neuntes Buch (SGB IX).
Frage: Wird die Wohnung inkl. Strom Wasser..von Agentur für Arbeit doch bezahlt oder??
126€ bekommt auf Konto.Aber was ist mit ca.400-480€ Wohnkosten? Irgendjemand übernimmt doch diese?
Geht es um eine BAföG Förderung? Verstehe nicht Meine Internet recherschen:
Das Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III wird von der Agentur für Arbeit für Menschen mit Behinderung gezahlt, die kein Übergangsgeld erhalten. Vom Grundprinzip her werden auf das Ausbildungsgeld die Richtlinien für die Berufsausbildungsbeihilfe sowie die Bedarfe nach dem BAföG angewandt und das Ausbildungsgeld wird ebenfalls in der Regel nur für die erste Berufsausbildung geleistet.
Wie viel unterhalt muss ich zahlen?
Da die Mutter unter selbstbehalt 1650€ liegt, muss ich so rechnen?
Netto 3300€-Mein Selbstbehalt-250€ Kindergeld-126€ AzubiGeld-ca.400-480€ Wohnung=?