Kindesunterhalt ab 18 (In Ausbildung+Wohnt nicht zuhause)

  • Sonst gab es keine 126€ Ausbildungsgeld!?


    Wenn man dieses Satz Gensau liest: 2.bei Unterbringung in einem Wohnheim, einem Internat oder einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen 126 Euro monatlich,

    wenn die Kosten für Unterbringung und Verpflegung von der Agentur für Arbeit oder einem anderen Leistungsträger übernommen werden

    ,


    Wenn=dann!?

  • Also so viel musst du nun auch nicht zahlen.

    Wenn überhaupt dann wie oben dargestellt:

    930 - 410 - 126 - 250 = 144 €


    Es stellt sich aber zunächst die Frage, wer dich aktuell zum Unterhalt aufgefordert hat und was stand da drin?

  • Es stellt sich aber zunächst die Frage, wer dich aktuell zum Unterhalt aufgefordert hat und was stand da drin?

    Er war bei Jugendamt da er 18 geworden ist und nach Düsseldorfer Tabelle 378€ hat Jugendamt berechnet.

    zur diese Zeit war er noch in der 12 Klasse als Schuler (Wohnhaft bei Mutti) und ab Juli.2023 ist er in eine Ausbildung ( Wohnhaft bei Mutti) .Ab 1.11.23 in eine Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung also eigene Zimmer/Küche

    • Altersstufe 4 (ab 18 Jahre): 628 €
    • 628€-250€ Kindergeld =378€ Unterhalt
    • Aber!....wenn er Kostenlose Wohnung hat (bzw.Bezahlte von Agentur sagen wir 300€ grob)
    • +126€ Ausbildungsgeld
    • 300+126+250+378€ Gesamt= 1054€
    • Normalerweise unter Wort unterhalt versteht man (Wohnen/Heizen+essen+bekleidung)
  • Ok, das mit den Altersstufen gilt nur, wenn man noch zu Hause wohnt.

    Wohnt man alleine, gelten normalerweise die 930 € pauschal.

    Du musst also eine Neuberechnung vom Jugendamt anfordern, unter Nennung der aktuellen Gegebenheiten.