Ein schönes Beispiel von Bürokratismus:
Im April wurde ich von meiner türkischen Ehefrau geschieden. Diese hat im August ein Kind bekommen - natürlich nicht von mir, sondern von ihrem neuem Lebensgefährten.
Da wir nach türkischem Recht, also in der Türkei, geheiratet haben, so erklärte ihr wohl das Standesamt, müsste nach türkischem Recht vorgegangen werden.
Im türkischen Recht gilt ab der Rechtskraft der Scheidung für die Frau eine Wartezeit von 300 Tagen, bevor sie erneut heiraten darf - um auszuschließen, dass aus der alten Ehe noch ein Kind hervorgeht.
Nun ist das Kind vor Ablauf der 300 Tage aber da. Und das Standesamt erklärt, es könne keine Geburtsurkunde ausgestellt werden, weil die Scheidung noch nicht 300 Tage lang rechtskräftig sei. Das bedeutet auch: kein Kindergeld, keine Krankenversicherung, etc. Die einzige Möglichkeit sei, eine Anerkennung der Scheidung in der Türkei herbei zu führen. Das ist aber mit erheblichem Aufwand verbunden.
Nun kann man einwenden, dass das nicht mein Problem ist - ich hab mit dem Kind ja nichts zu tun. Jedoch ist die Alternative zu der o. g. Vorgehensweise, das Kind auf meinen Namen eintragen zu lassen - damit wird es dann zu meinem Problem - denn dann müsste ich aufwändig Klage erheben mit Vaterschaftstest und was weiß ich noch alles.
Ich verstehe ja das Problem und den dringenden Handlungsbedarf: Ohne Geburtsurkunde existiert das Kind offiziell ja gar nicht. Gibt es da keine einfachere Lösung?