Vorsorgeaufwendungen und Strategie bzgl. kreditfinaziertem Haus

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe auch gleich einige wichtige Frage zur Strategie wie ich unserem kreditfinanziertem Haus umgehen soll.


    Mein Frau wird demnächst mit unserer gemeinsamen Tochter (demnächst 12) aus unserem gemeinsamen Haus ausziehen und das Trennungsjahr wird dann wohl beginnen. Daher habe ich viele Fragen, die ich jedoch erst nach und nach stellen kann um nicht einen Post total zu überfrachten.


    Hier die Eckdaten:

    Wir haben ein Haus (400-500 T€) gekauft und darauf läuft noch ein gemeinsam abgeschlossener Kreditvertrag mit einer aktuellen Restschuld von ca. 190 T€ und rund 1600 € mntl. Tilgung + Zinsen.

    Ich würde das Haus (anrechenbare Wohnfläche 115 qm) gerne behalten muss dafür jedoch die verschiedene Optionen ausloten und dann sehen in weit ich es stemmen kann.

    Da ich noch darin wohnen bleiben möchte, würde ich eine Wohnvorteil beim Einkommen ansetzen müssen. Hierfür habe ich den Mietspiegel aus meiner Stadt herangezogen.

    Für eine vergleichbare Wohnung müssten demnach ca. 1100 € angesetzt werden. Im Trennungsjahr könnte man, soweit ich es richtig verstanden habe, auch eine kleinere Wohnung ansetzten werden, z. B. 80 qm für 780 € oder sogar nur 60 qm für 630 €. Liege ich da richtig? Wo liegt da die Grenze nach unten?

    Als Altervorsorge habe ich aktuell einen Riestervertrag und eine Fondsparplan für vermögenswirksamen Leistungen.


    1. Option: Haus behalten und gemeinsam weiter tilgen

    Wenn wir das Haus behalten und auch die Kreditraten hälftig zahlen (jeweils 800€) würde das bei beiden das bereinigte Nettoeinkommen in seiner Höhe reduzieren, was jedoch Auswirkung auf die Tabellenstufe hat. Ich müsste jedoch dann im Gegenzug den vollen Wohnwert ansetzen?


    2. Option: Haus behalten und Frau auslösen und den Vertrag möglichst beibehalten.

    Sofern die Bank das mitmacht und meine Frau aus dem Vertrag herausnehmen würde. Oder gibt es da ggf. auch noch andere Wege? Den Kredit jetzt komplett bezahlen kann ich jedoch nicht und ein Abschluss mit den jetzt wesentlich schlechteren Konditionen kann ich wahrscheinlich nicht mehr stemmen.


    In diesem Fall würde ich doch die volle 1600 € mntl. Tilgung + Zinsen als mindernd ansetzen können? Da diese doch schon ehebedingt sind?! Oder könnt ich hier nur maximal den angesetzten Wohnwert als mindernd ansetzten und den Rest über die Vorsorgeaufwendungen?


    3. Option: Haus verkaufen

    Sofern ich es auch hier richtig verstanden habe sollte ich dann besser zur Miete wohnen? Bzw. könnten eine Wohnung kaufen, sofern deren Tilgung+Zinsen nicht über dem Wohnwert bzw. der überschießende Betrag noch von den Altervorsorgeaufwendungen abgedeckt werden könnte? Oder liege ich hier daneben.


    Ich würde mich freuen wenn ihr mir Antworten und ggf. auch Ratschläge geben könntet.


    Gruß


    kab

  • kab

    Hat den Titel des Themas von „Vorsorgeaufwendugnen und Strategie bzgl. kreditfinaziertem Haus“ zu „Vorsorgeaufwendungen und Strategie bzgl. kreditfinaziertem Haus“ geändert.
  • 1. Option: Haus behalten und gemeinsam weiter tilgen

    Warum sollte deine Frau das mitmachen?

    Du müsstest ihr dann auch eine Nutzungsentschädigung zahlen.


    2. Option: Haus behalten und Frau auslösen und den Vertrag möglichst beibehalten.

    Ich vermute, dass du das nicht stemmen kannst. Ob die Bank das mitmacht ist auch fraglich.

    Frage dich auch: Brauchst du überhaupt ein großes Haus?

    Und du brauchst auch Reserven.


    3. Option: Haus verkaufen

    Damit solltest du dich anfreunden.


    Hast du schon einen Anwalt? Was sagt der?

  • Ja, im Trennungsjahr kann ein niedrigerer Wohnwert angesetzt werden. Feste Grenzen gibt es dazu nicht. Es muss angemessen sein und ist daher von individuellen Billigkeitsfaktoren abhängig. Unterhalt ist Verhandlungssache. Die Tabellenstufen sind weit gefasst, sodass man sich hier nicht um jeden Euro streiten muss.


    Was die Wohnvorteilberechnung nach Ablauf Trennungsjahr angeht, angenommen die angegebenen 1.100 €:


    Option 1: Das Einkommen der Mutter ist für den regulären Kindesunterhalt unerheblich. Sollte die Mutter weiterhin ein Haus abbezahlen, in dem sie nicht wohnt, kann sie dafür Nutzungsentschädigung verlangen. Wohnvorteil = 1.100 € - 800 € = 300 €


    Option 2: Wohnvorteil = 1.100 € - 1.600 € = 0 €. Übersteigende Beträge können als sekundäre Altersvorsorge geltend gemacht werden, soweit die 4% noch nicht ausgeschöpft sind.


    Option 3: Kein Wohnvorteil. Soweit eine Eigentumswohnung gekauft wird, funktioniert die Berechnung genauso wie beim Haus.

  • Man muss Unterhalt übrigens überhaupt nicht berechnen. Als erstes würde ich mal die Mutter fragen, wie viel sie benötigt. Und wenn ich das angemessen finde, dann kann ich das einfach so bezahlen.

  • Hallo kab, es scheint, dass du dich in einer komplexen Situation befindest und sorgfältig über deine Optionen nachdenkst. Bezüglich deiner Frage zum Wohnvorteil und der Anrechnung auf dein Einkommen: Es hängt stark von den spezifischen Regelungen und Richtlinien in deinem Land ab. Generell kann die Wohnfläche und der Mietspiegel als Basis für die Berechnung des Wohnvorteils dienen. Es ist wichtig, dass du auch die finanziellen Auswirkungen jeder Option genau abwägst, um eine Entscheidung zu treffen, die sowohl kurz- als auch langfristig für dich sinnvoll ist. Bei solchen finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten empfehle ich, professionellen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte deiner Situation berücksichtigt werden.

  • Option 1: Das Einkommen der Mutter ist für den regulären Kindesunterhalt unerheblich. Sollte die Mutter weiterhin ein Haus abbezahlen, in dem sie nicht wohnt, kann sie dafür Nutzungsentschädigung verlangen. Wohnvorteil = 1.100 € - 800 € = 300 €

    OK. Ich würde dann folgende Rechnung aufmachen. Jeder könnte dann doch 800 € Kreditrate als Abzugsposten ansetzten. Ich müßte eine Wohnvorteil von 1100 als fiktiver Einnahme ansetzten.


    Daß das Einkommen der Mutter bei dem regulären Kindesunterhalt unerheblich ist, ist mir bewußt. Die Einkommensposten bzw. Abzugsposten wirken sich jedoch bei der jeweiligen Berechnung des Kindesunterhalt aus. Oder liege ich da Falsch?

  • Guten Morgen Kab,


    Der Wohnvorteil ist aus meiner Sicht nicht das Problem - zumindest bei dieser monatlichen Belastung.


    Grundsätzlich lässt sich der Kredit im Innenverhältnis notariell klären. D. h. für die Bank ändert sich nichts, Du unterwirfst Dich gegenüber Deiner Frau der sofortigen Vollstreckung für den Fall, dass bei Ihr Kreditraten eingezogen werden und sie bekommt eine Grundschuld zur Absicherung. Einen Rechtsanspruch darauf hast Du nicht und überhaupt setzt ein solches Vorhaben ein sehr gutes Verhältnis nach der Trennung voraus.


    Einen Wohnvorteil sehe ich hier in keiner Konstellation: Angenommener Wohnwert = 1.000,- €: Sie zahlt 800,- € Kredit und bekommt 500 Nutzungsentschädigung = restlicher Wohnvorteil 500,- € minus Kredit von 800,- EUR = Wohnvorteil 0,- Es wird im Trennungsjahr zwar anders berechnet, aber das Ergebnis passt und ist so leichter nachvollziehbar.


    Von daher ist es fast egal ob angemessener oder objektiver Wohnwert angesetzt wird. Es würde sich allenfalls in der Höhe der Nutzungsentschädigung auswirken, die dann wiederum mit 3/7 beim Trennungsunterhalt verteilt wird - das sind Peanuts.


    Ob das ganze überhaupt tragfähig ist, hängt wohl eher vom zu erwartenden Vermögensausgleich statt. Wenn beide ungefähr gleich wenig zur Ehe besaßen, müsstest Du Deiner Frau irgendwas zwischen 100 und 200 KEUR auszahlen - und genau daran scheitern dann die meisten Trennungsfinanzierungen.


    Gleichwohl ist die Option das Haus gemeinsam zu halten die konfliktsversprechende Variante. Wer partizipiert am Wertzuwachs durch den Einbau einer Wärmepumpe, welche Miete wird fällig, wie werden Reparaturen aufgeteilt, etc. ??? Ich könnte mir das nicht vorstellen.


    Ich habe so etwas hinter mir, aber wir sind ganz anders an die Sache heran getreten: In der ersten Zeit ging es weniger darum was wem rechtlich zusteht, sondern was jeder braucht um die (auch ehelichen) Verbindlichkeiten zu bedienen. Wir haben das Trennungsjahr genutzt um uns auseinander zu dividieren: Verträge wurden getrennt oder gekündigt, gemeinsame Geldanlagen aufgeteilt, den Hausrat verteilt, etc. Das ganze mündete dann in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung, zu der dann auch das Haus auf mich überschrieben wurde (separater Vertrag). Ich konnte ihr den Wertzuwachs allerdings aus eigenen Mitteln geben, bzw. abstottern. Dazu kam, dass Sie kein Interesse an dem Haus hatte und es auch für unseren Sohn in der Familie halten wollte. Mittlerweile läuft die Anschlussfinanzierung auf mich alleine.


    Ich möchte Dir ans Herz legen, die rechtliche Aufteilung nur als ganz grobe Orientierung zu nehmen und nach Möglichkeit keine Argumente daraus zu generieren. Ich war zweimal verheiratet und mit meiner 1. Frau vor Gericht. Das hat meinen Glauben an unser Rechtssystem nachhaltig zerstört - und damit bin ich nicht alleine.


    Viel Erfolg Euch allen!


    VG

  • OK. Ich würde dann folgende Rechnung aufmachen. Jeder könnte dann doch 800 € Kreditrate als Abzugsposten ansetzten. Ich müßte eine Wohnvorteil von 1100 als fiktiver Einnahme ansetzten.


    Daß das Einkommen der Mutter bei dem regulären Kindesunterhalt unerheblich ist, ist mir bewußt. Die Einkommensposten bzw. Abzugsposten wirken sich jedoch bei der jeweiligen Berechnung des Kindesunterhalt aus. Oder liege ich da Falsch?

    In der Trennungsphase ist das häufig linke Tasche/ rechte Tasche. Der, der mehr hat gibt 3/7 oder 45% an den Partner ab. Wenn Deine Frau gut verdient kann es aber auch zu Konstellationen kommen, bei der Du Kindesunterhalt zahlst und Trennungsunterhalt bekommst.


    Grundsätzlich gilt, wenn sich das nicht auch schon wieder geändert hat, dass Schulden, welche in der Ehe gemeinsam aufgenommen wurden - egal wofür und für wen - angerechnet werden und damit den Kindesunterhalt (und auch den Trennungsunterhalt) reduzieren können. Allerdings nur für den Fall, dass der Mindestkindesunterhalt sichergestellt ist.


    Ich glaube, dass ich das oben nicht gut geschrieben habe:


    Trennen wir mal gedanklich Schulden und Wohnwert, wie es in der Trennungsphase im Prinzip geschieht:


    Der WohnWERT erhöht Dein Einkommen - immer.

    Schulden reduzieren Dein Einkommen.


    Mann:

    Einkommen (bereinigt) + Wohnwert - Schulden = Basis KU

    Basis KU - KU = Basis TU Mann


    Frau:

    Einkommen = Basis TU Frau


    Würde Deine Frau die Hälfte des Kredites übernehmen stünde ihr entgangener Gewinn/ Nutzungsentschädigung zu:


    Mann:

    Einkommen (bereinigt) + (Wohnwert - Nutzungsentschädigung) - 1/2 Schulden = Basis KU

    Basis KU - KU = Basis TU Mann


    Frau:

    Einkommen + Nutzungsentschädigung - 1/2 Schulden = Basis TU Frau


    Die Differenz wuschen den beiden Einkommen "Basis TU" wird dem der weniger hat mit 45% oder 3/7 ausgeglichen.