Hallo zusammen,
Bzgl. den Vorsorgeaufwendungen und dem anwendbaren Prozentsatz habe ich in der Richtlinie für den hiesigen OLG Bezirk Köln folgendes gefunden. (https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html) :
Unter 10.1.2 Vorsorgeaufwendungen
„Vom Einkommen sind ferner Aufwendungen für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abzuziehen.
Im Rahmen der Altersvorsorge können über die Aufwendungen zur
Grundversorgung (primäre Altersvorsorge) hinaus in angemessenem
Umfang auch tatsächlich geleistete Zahlungen für eine zusätzliche
private Altersvorsorge (sekundäre Altersvorsorge) angesetzt werden.
Für die primäre Altersvorsorge können Personen, die nicht der
gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, in der Regel etwa 20 %
des Bruttoeinkommens ansetzen, sofern die Aufwendungen tatsächlich
erfolgen und die Altersvorsorge nicht bereits auf andere Weise
gesichert ist. Für die sekundäre Altersvorsorge ist in der Regel
beim Ehegattenunterhalt und - wenn der Mindestbedarf gedeckt ist -
beim Kindesunterhalt ein Betrag in Höhe von 4 %, bei Eltern- und
Enkelunterhalt in Höhe von 5% des Bruttoeinkommens angemessen.“
Da von „Personen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen“ gesprochen wird, würden Beamten damit bis zu 24 % bzw. 25 % vom Bruttoeinkommen als Vorsorge ansetzen können.
Die Einschränkung „sofern die Aufwendungen tatsächlich erfolgen und die Altersvorsorge nicht bereits auf andere Weise gesichert ist.“ würde jedoch bedeuten, die fiktiven Beiträge für entstehenden Pensionsansprüche davon abgezogen werden müssten.
Weiß jemand ob das so gemacht wird bzw. wie das praktisch gehandhabt wird?
Das ist insofern wichtig zu wissen, da die Höhe der anrechenbaren Vorsorgeaufwendungen, relvant ist wenn die Tilgungsrate für eine selbsgenutztet Immobilie über den Wohnwert hinaus geht.
Auch würde sich mir die Fragestellen, ob auch die Tatsache, dass im Rahmen des Versorgungsausgleichs, z. B. Durch Übertragung von Renten-/Pensionsansprüch ggf. zusätzliche Vorsorgeaufwendungen erforderlich werden.
Ich würde mich freuen wenn ihr mir Antworten und ggf. auch Ratschläge geben könntet.
Gruß
kab